Staatsangehörigkeit Kind ?
Liebe Leute,
ich habe eine Frage.
Es verhält sich wie folgt:
Mein Lebensgefährte (41) ist Halbitaliener. Vater Ital. Mutter Deutsche.
Er hat sich mit 18 für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen und hat die deutsche gewählt.
Bedeutet das, dass er nun nur noch Deutscher ist?
Ich frage mich nun, ob unser Sohn (ich bin auch Deutsche) dennoch die Möglichkeit hat, eine italienische Staatsangehörigkeit zu bekommen? Er ist ja quasi nur zu einem Viertel Italiener. Und wie würde es sich verhalten, wenn wir heiraten würden? Hätte auch ich Anspruch darauf?
Besten Gruß.
5 Antworten
http://www.interno.gov.it/it/temi/cittadinanza-e-altri-diritti-civili/cittadinanza
La cittadinanza italiana si acquista iure sanguinis, cioè se si nasce o si è adottati da cittadini italiani.
= Italienische Staatsangehörigkeit durch Abstammung (Geburt oder Adoption)
Wenn also der Vater deines Lebensgefährten zur Zeit der Geburt seines Kindes (= deines Lebensgefährten) Italiener war, dann ist es dein Lebensgefährte auch bzw. kann er die italienische Staatsbürgerschaft beantragen.
Das muss er bei seinem zuständigen Konsulat tun.
Wenn er dann Italiener ist, bekommt auch euer Sohn die ital. Staatsangehörigkeit - und du hast bei Eheschließung ebenfalls Anspruch darauf.
Dein Lebensgefährte hat nur die deutsche Staatsangehörigkeit.
Also würde ein eventueller Sohn mit ihm dann natürlich auch nur die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
Nein,
und
nein.
Oh, sorry. Da hast du Recht!
Wenn der Vater deiner Lebensgefährtin zum Zeitpunkt der Geburt seiner Tochter (Deiner Lebensgefährtin) nicht mehr Italiener war (also 2ber 18), dann kann er ihr die italienische Staatsbügerschaft nicht vererbt haben.
Schau mal in die Geburtsurkunde Deiner Lebensgefährtin, was da als Staatsangehörigkeit bei Ihrem Vater drinsteht!
Ja da steht deutscher drin. Nur heisst es komischerweise immer von allen Italienern, dass er in Italien Italiener ist und hier deutscher...?
Finde das etwas verwirrend.
Kann man diese italienische Staatsang. denn quasi erneut erlangen?
Es gibt Länder, wie zB die Schweiz, wo die Menschen die Staatsangehörigkeit nie verlieren, selbst wenn sie sie abgegeben haben. Das hängt aber 1. vom italienischen Recht ab und 2. fehlt da in der Geburtsurkunde deiner Frau dann der Nachweis auf den Anspruch auf die Vererbung der italienischen Staatsbürgerschaft.
Innerhalb der EU ist die doppelte Staatsangehörigkeit einfach, gleichwohl auf wenig nützlich.
Es ist deutsch, du bist deutsch, das Kind ist deutsch.
Wozu braucht man zwei Staatsangehörigkeiten? Von allem, wenn man dort gar keine Wurzeln hat?
Also hat er quasi keine italienische Staatsangehörigkeit mehr weil er sich mit 18 für die deutsche entschieden hat??
Das siehst du richtig. Er kann sich gern noch als halber Italiener fühlen, seine Staatsangehörigkeit aber ist nur deutsch.
Ja - Nein - Nein.
Du hast die erste Frage im Text übersehen. 😉