wie bekomme ich mein sohn zu mir ..weg von der mutter?

5 Antworten

Hallo romio,

leider, so einfach ist es nicht.

Wenn sie Dir droht, wenn Du den Kleinen zu Dir zu Besuch mitnehmen willst (Besuchsrecht, hast Du doch?), dann gehe mit jemandem dorthin, am besten jemanden, der bezeugen kann, daß es so ist in der Tat, und daß sie Dir das Kind nicht übergibt.

Wenn Du genug Geld hast, kannst Du Dich von einem Mitarbeiter einer Detektei begleiten lassen, der ein Protokoll für Dich schreiben wird. Über die Höhe des Honorars, muß Du Dich vorher einigen, um keine böse Überraschung zu erleben.

Aber... die Tatsache, daß Du genug Geld verdienst genügt nicht in den Augen des Jugendamtes und des Gerichts, also Du mußt entweder eine intakte Familie daheim nachweisen (Du bist verheiratet, oder in einer Dauerbeziehung) oder Du lebst noch bei Deiner Familie, die sich noch um den Kleinen kümmern kann.

Wenn du darüber bestkmment willst, was mit dem Kind passiert, dann mußt Du nachweisen, daß die Mutter sich nicht ausreichend um das Kind kümmert (kein regelmäßiges Essen, schmutzig, usw..), dafür mußt Du glaubhafte Zeugen nennen können. Dann beantragst Du mit Hilfe eines Anwaltes das Aufenthaltsbestimmungsrecht, geht schnelller als das Sorgerecht und ist billiger... Damit kannst Du bestimmen, wo das Kind sich aufhält.

Alles andere erfährst Du von Deinem Anwalt..

Gruß. Emmi

romio2 
Beitragsersteller
 03.10.2010, 23:37

Vielen dank für deine stellungnahme :) Da stellt sich dan noch eine frage....welche kreterien spieln ne rolle wo man nachweißen müsste das es dem kleinen nicht gut geht?? wie du ja schon gesagt hast wen es nicht genung zu essen oder es dort schmutzig ist..den bei solchen besuchen kann es halb halb sein mal gut mal schlecht und so wie es der zufall immerwill das es immer dan gut es wen solche besuceh halt stadtfinden !!!?? ....und ja ich wohne noch bei meinen eltern sie wohnt aleine ..also denke ich mir mal wen sie iwann arbeiten gehen muss weil ihr das geld fehlt was ist dan der unterschied das ich arbeiten gehe und teoretisch nicht auf den kind aufpassen kann aber bei der mutter es mit sicherheit auch sosein wird und sie trozdem ich sag mal sovieles bestimmen kann übers kind..das versteh ich nicht?? (das war auch so damals mit dem vaterschaftstest, ich wollte einen machen und sie war damit einverstandenweil noch ein anderer in frage gekommen wäre aber mit dem gerichtlichen was über 5 monate gedauert hat...wer gibt mir die zeit dafür zütück ich wusste bistato nicht wie der kleine riecht !!! :(

emily2001  04.10.2010, 00:39
@romio2

Hallo Romio2,

Du mußt schon Unterhalt für das Kind zahlen, oder?

Ich würde zuerst ein bißchen abwarten, daß das Kind vorerst regelmäßig zu Dir kommt (alle 14 Tage) und eine Beziehung entsteht.

Ein Kind brauch auch seine Mutter. Das kann nicht Ruck-Zug gehen!

In Deiner Ausführung, war nicht ganz klar wie alt Du bist,oder schon relativ viel Geld verdienst, oder schon eine neue Beziehung hast. Es ist zwar ein Pluspunkt, daß Du bei Deinen Eltern wohnst, aber es kann sein, daß das Jugendamt vorerst es besser findet, wenn das Kind bei seiner Mutter bleibt.

Ich denke, es wird Dir Zeit und Geduld kosten.

Wenn Man sieht,daß Du Dich wirklich interessierst und Dich gut kümmerst um Deinen Sohn, dann kannst Du hoffen, Erfolg zu haben bei einem Antrag auf gemeinsames Sorgerecht.

Solche Angelegenheiten sind oft langwierig.

Ich würde versuchen, ein Vertrauensverhältnis zu Deiner Ex aufzubauen. Irgendwann, wird sie jemanden brauchen, der auf den kleinen aufpasst, und was eignet sich besser als beide Großeltern, außerdem wäre es für Deine Ex-Freundin kostengünstiger den Sohn bei seiner Oma zu lassen, als einen Babysitter zu bezahlen. Ich würde alles sich ganz normal einpendeln lassen, nichts forcieren, die Ex nicht brüskieren! Dann haben am Ende mehr vom Kleinen als bei einem ewig dauernden Streit.

Du mußt auch deine Karriere aufbauen, Geld verdienen, und auch (Entschuldigung) reifer werden. Das Jugendamt wird nicht immer ganz junge Väter trauen... Die sagen sich, bei der ersten neuen Freundin, oder bei nächsten gemeinsamen Kind mit einer anderen, wird das erste Kind vielleicht etwas vernachlässigt!... so ist es. Du hast noch das ganze Leben vor Dir. Ich würde jetzt alles auf die sanfte Tour machen, alle Beteiligte haben mehr davon!

Gruß. Emmi

Kommt Zeit, kommt Rat. Ich würde später

oh du hast angst das kind auf umgang zu holen? egal: lade die mutter zum gemeinsamen elterngespräch ins jugendamt ein. unter sechs augen besprecht ihr den weiteren umgang: momentan ca. 3-4 nachmittage die woche für 2-3 stunden (falls mutter nicht stillt, dann auch 4-6 stunden) - abhängig wie du das halt arbeitstechnisch hin bekommst. mit ca. 6-9 monaten ist es alt genug auch eine übernachtung pro woche bei dir zu machen (arbeite das ein)ab 1,5 jahren dann zwei übernachtungen alle 14 tage, ein tag unter der woche etc. hälftige ferie u. feiertage.... verlange die herausgabe des kindes zum umgang ab...um... wenn sie nicht zum gespräch kommt oder mit wischiwaschi das sie das kind nicht herasugeben will, weil, dann musst du klagen mit anwalt. lass dir den umgang nicht vermiesen. parallel solltest du einen anwalt befragen, wann der beste zeitpunkt wäre gemeinsames sorgerecht über das gericht zu beantragen. das recht hast du begründen musst du das auch nicht.

was den rest betrifft, sind deine chancen momentan mit deinen begründungen bei null. ob sie alg2 bekommt oder nicht bedeutet nicht, dass das kind nicht genügend versorgt wird. ob es unordentlich ist oder nicht ist irrelevant. zuerst kommt die familienhilfe des jugendamtes und dann ne ganze ganze weile nix mehr. sie bekommt ja auch nicht nur alg2 und kindergeld, sondern auch unterhalt von dir für das kind als auch für sich. denn sie hat auch anspruch auf betreungsunterhalt für sich. daher gehts ihr gut und das elterngeld fällt für sie bereits im januar weg, da es ab dann voll auf den bedarf angerechnet wird. sprich sie bekommt zwar elterngeld, aber dafür weniger alg2. darum bist du in der pflicht zu zahlen. also kläre den unterhalt und kläre auch den umgang für dich und den kleinen.

Wenn Du willst, daß Dir das Sorgerecht zugesprochen und der Kindesmutter aberkannt wird, brauchst Du sowieso einen Rechtsanwalt, da vor dem Familiengericht Anwaltszwang herrscht. Ich würde Dir deshalb raten, Dich an einen Fachanwalt für Familienrecht zu wenden und Dich dort beraten zu lassen. SO einfach, wie Du Dir das vorstellst, ist das alles allerdings nicht. Damit das Kind zu Dir kommt, müßte es schon auf Dauer deutlich besser leben können als bei der Kindesmutter. Ob das der Fall ist, kann man per Ferndiagnose nicht beurteilen. Fakt ist, daß das Jugendamt sich dann Deine Umgebung und die Umgebung der Mutter ansehen und eine Stellungnahme abgeben würde. Nur, weil Du Erfahrungsberichte lieferst, ändert sich also noch GAR nix. Da muß dann schon jemand, der von außen kommt sagen können, daß sich da was ändern muß.

Es stellt sich die Frage ob sie wirklich eine schlechte Mutter ist oder ob du ihr das Kind einfach wegnehmen willst??? Das sie zur zeit daheim ist, ist ja wohl klar. Kannst du dich überhaupt um dein Kind kümmern oder musst du den ganzen Tag auf Arbeit?

romio2 
Beitragsersteller
 03.10.2010, 21:27

es stimmt schon das ich ihr das kind wegnehmen will aber aus gutem grund.das sie jetzt in sozusagen in elternzeit ist ist mir auch schon klar nur was ist im januar 2011 wen das elterngeld für sie wegfällt? ich nur das beste für das kind und es ist das beste einfach.richtig ist auch das ich zumglück arbeite und da ich erst 21 bin und mit meiner ausbildung gerade fertig bin und ich nach arbeit strebe würde es natürlich schwer sein 40 std die woche zu arbeiten und um den kleinen zu kümmern aber hab ja noch ne mama:)...naja ich weiß einfach nicht mehr was ich machen soll ?? und was ist ne verfügung ?

Stefanie1986  03.10.2010, 21:34
@romio2

So ein kleiner Wurm ist bei Mama besser aufgehoben als bei Oma.Ich denke mal, sie hat prass auf dich und droht dir deswegen. was hat das ganze mit dem Elterngeld zu tun? Sie hat 3 Jahre Elternzeit.Nur weil sie Alg2 bekommt, heisst das ja noch lange nicht, dass sie sich nicht um ihr Kind kümmert. Du musst das nachweisen.

romio2 
Beitragsersteller
 03.10.2010, 23:25
@Stefanie1986

du hast voll kommen recht..das ein kind bei der mutter besseraufgehoben ist als bei der oma. Leider ist es in diesem Fall ähnlich.Sie kann sich mit hartz4 und Kindergeld nicht mehr ihre wochenende feierei finanzieren wo das kind auch noch bei der OMA ist. Leider kann man rein rechtlich nichts dagegen tun. Es ist aber öffentsichtlich wo das hinführt. Vielen dank für deine aufmerksamkeit^:)

jumba  04.10.2010, 12:56
@romio2

romiero, du redest dummes zeug. sie bekommt ja auch noch unterhalt für sich und das kind.

wie wärs mit ner verfügung....so was kann man durchaus "beantragen" ob man sie zugesprochen bekommt ist eine andere sache