Wie am besten ehemaligen Vermieter darauf ansprechen ohne unhöflich zu wirken?
Als ich ausgezogen bin hat mit der Vermieter bei der Schlüsselübergabe mündlich zugesagt dass ich meine Kaution zwischen Neujahr und Weihnachten zurück überwiesen bekomme. Jetzt ist aber immer noch nichts auf meinem Konto. Ich bin normalerweise nicht so dass ich da jetzt Druck mache aber ich hatte mich darauf verlassen und stehe Finanziell nun etwas knapp da. Wir hatten immer auf Whatsapp kommuniziert da er ein sehr beschäftigter Mann ist und wenig Zeit hatte zum telefonieren. Wie kann ich höflich formuliert fragen wann er mit das Geld überweist? Ich will nicht gierig oder ungeduldig wirken.
9 Antworten
Du sagst , der Vermieter hat Dir zugesagt, "zwischen Neujahr und Weihnachten" die Kaution zu überweisen,....und worüber beschwerst Du Dich jetzt??????
😂
Ich würde ganz höflich auf What's App nachfragen.
Vielleicht hat er es ja mittlerweile schon überwiesen und es ist nur durch die vielen Feiertage noch nicht auf dem Konto.
Ich würde schon deshalb höflich nachfragen, da der Vermieter die Kaution, aufgrund von Nebenkostennachzahlungen, sechs Monate einbehalten darf.
Der Vermieter darf die komplette Kaution bis zu sechs Monate einbehalten.
Grundsätzlich wird dem Vermieter für die Rückzahlung ein Zeitraum von 3 bis 6 Monatenzugebilligt. Dem entspricht auch der Rechtsgedanke des § 548 BGB. Nach § 548 Abs.1 BGB verjähren die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Könnte der Mieter erst nach 6 Monaten seinen Rückzahlungsanspruch geltend machen, liefe die kurze Verjährung bis zur Höhe der Kaution ins Leere. Der Vermieter hätte dann nämlich die Möglichkeit, trotz Verjährung gemäß § 215 BGB gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch aufrechnen.
Wir zahlen unseren Mietern, sofern keine vom Mieter verursachten Beschädigungen an der Mietsache vorliegen, immer sofort zurück.
Naja, steht ja nicht da, wann das Gespräch war. Aber "zwischen Neujahr und Weihnachten" heißt dann jetzt für mich: zwischen dem 01. 01. 2020 (Neujahr) und 24.12. 20 (Weihnachten). Also hat er viel Zeit. Ist das nur eine falsche Formulierung und das Geld hätte sollen spätestens zum Jahresende gezahlt sein, würde ich schreiben:
Sehr geehrter Herr ....,
bei der Schlüsselübergabe hatten Sie mir mündlich zugesagt, dass Sie mir den Kautionsbetrag bis zum Jahresende 2019 zurückzahlen. Ich kann aber auf meinem Konto noch keinen Zahlungseingang verzeichnen.
Könnten Sie den Betrag bitte zeitnah zur Zahlung anweisen, da ich das Geld dringend benötige.
Für Ihr Verständnis bedanke ich mich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
.........
Aber hat er das wirklich so zugesagt? Ich gebe ne Kaution erst nach Zahlung der evlt. off. Forderungen aus der letzten Betriebskostenabrechnung frei. Und die Betriebskostenabrechnung für 2019 wird ja erst im Laufe des Jahres 2020 erstellt.
Nur ein Teilbetrag der Kaution kann zurück gehalten werden, nicht die gesamte mit Hinweis auf mögliche Nachzahlungen aus BK-Abrechnung.
Du kannst das schriftlich machen. Nicht per WhatsApp.
Falls noch eine Nebenkostenabrechnung aussteht, kann der Vermieter den Teil der zu erwartenden Nachzahlung noch einbehalten. Eine Kaution muss 6 Monate nach dem Mietende abgerechnet werden. Abgerechnet bedeutet aber nicht, dass alles ausgezahlt werden muss. Bist Du 2019 ausgezogen, so muss er für letztes Jahr erst einmal eine Abrechnung erstellen. Das kann noch dauern. So lange musst Du Dich gedulden, kannst aber einen Teil der Kaution schon einfordern, wenn nach dem Auszug ca. 3 Monate vergangen sind.
Rechtlich kann er sich dafür 6 Monate Zeit lassen.
Locker y wenn nicht sogar ein Jahr
Mögliche BK-Nachzahlungen können die Rückgabe der gesamten Kaution nicht aufhalten...