Wheeli mit Fahrrad erlaubt? Mountainbikes erlaubt?
Hallo,
Ich wollte mal wissen ob es eigentlich erlaubt ist, auf öffentlichen Straßen mit nen Fahrrad nen Wheelie zu machen?
Ich weiß, dass man das min Moped nicht darf (ist ja umstritten, da es doch kein Gesetz gibt, dass man nicht auf einem Rad fahren darf, solange man niemanden gefährdet oder lieg ich da falsch?)
weitere Frage: Hab mal gehöhrt, dass Mountainbikes nicht im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind.
dies kann ich mir aber nicht vorstellen, wenn Licht funktioniert, Klingel funktioniert und Bremsen funktionieren
Ich hoffe, mir kann jemand helfen
5 Antworten
Zum Wheely kann ich nicht sagen.
MTBs sind von Haus aus meist nicht zugelassen. Um als verkehrssicher zu gelten, braucht jedes Fahrrad funktionierende Bremsen (unproblematisch), Klingel, Licht (vorne und hinten) und Reflektoren (vorne, hinten, Pedale, Speichen).
Ein „richtiges" MTB hat diese Ausstattung nicht, weil man die im Gelände nicht braucht. Bedeutet nur mehr Gewicht und kann bei härterem Einsatz verloren gehen. Das Zeug kann aber problemlos nachgerüstet werden, dann wäre das MTB auch zugelassen für den Straßenverkehr.
Manche Hersteller vertreiben auch Modelle, die bereits diese Ausstattung haben (z. B. Bulls Sharptail Street, Cube Aim Allroad, Haibike Seet Hardseven 1,5 oder 2,5 Street). Die sind aber schon von den Komponenten her eher für den Einsatz auf der Straße oder in leichtem Gelände gedacht. Also eher die Art MTBs, die ein Jugendlicher kaufen würde, der ein MTB wegen der coolen Optik möchte.
Das Aufstellen des Motorrads durch plötzliches Aufreißen des Gasgriffs - ein sog. Wheelie - stellt keinen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB) dar (Amtsgericht Lübeck, Beschluss vom 09.12.2011; Az.: 61 Gs 125/11)
Mountainbikes sind im Straßenverkehr zugelassen sofern sie den Anforderungen gerecht werden.
Mountainbikes sind im Straßenverkehr zugelassen sofern sie den Anforderungen an die StVO gerecht werden. Das heißt, es braucht Klingel und Licht.
Zur 1. Frage: Wheelies machen ist nicht verboten. Verhalte dich jedoch deinem Umfeld entsprechend! ;)
Zur 2. Frage: Generell gilt die StVO. Das man an ein Enduro keine Katzenaugen etc. dran baut ist jedoch auch klar.. Das wichtigste ist ein gutes, funktionierendes Licht am Rad und Helm.
Rückstrahler hast vergessen. Nein, Wheelie ist nicht erlaubt. Bei einem Wheelie gibt es weder 2 funktionierende Bremsen noch eine sicheres fahren. Und wenn du selbst sicher bist verunsicherst alle anderen Verkehrsteilnehmer.
Es gibt kein Gesetz das das explizit verbietet, aber implizit schon. Einräder sind auch nicht erlaubt da sie keine Straßenzulassung in irgendeiner Form haben.
Mach doch einfach