WhatsApp Profilbilder öffentlich posten strafbar?
Halle liebe Community :3
Gibt es dort draußen irgendwelche Rechtsexperten? Hab vor ein paar Tagen einen Screenshot von einem WhatsApp Kontakt (bzw. den Screenshot von dem Profilbild, auf dem das Gesicht zu sehen war) auf Twitter gepostet. Habe den Tweet direkt gelöscht, aber der Besitzer hat gemerkt, dass ich sein Bild gepostet hab und hat mich drauf angesprochen. Ich warte noch auf eine Antwort, denke aber dass er ziemlich wütend ist. Er hat meine Nummer und klönnte zur Polizei gehen :I
Habe den Tweet gelöscht. Bin ich dennoch strafbar, auch wenn er keine handfesten Beweise mehr hat?
Danke im Voraus
6 Antworten
Theoretisch bist du strafbar und theoretisch hat er in gewisser Weise "was gegen dich in der Hand". Aber wegen einem gelöschten Tweet zur Polizei zu gehen ist absoluter Unsinn, deswegen wirst du vermutlich ungeschoren davon kommen.
Und was ist mit einer Abmahnung oder wie das heisst? Außerdem wurde der Tweet von sehr gesehen...
Ich bin der Ansicht, dass hier rechtlich nichts passiert. Das hängt aber vom abgebildeten ab. Zudem dürfte ein eventueller Text auch noch eine Rolle spielen.
Wenn du glaubhaft darlegen kannst, dass es ein Versehen und deine Absicht keine Beleidigung war, würde (wenn es überhaupt rechtliche Schritte gäbe) ein Verfahren wahrscheinlich eingestellt. Gestützt wäre deine Begründung möglicherweise auf das schnelle Löschen des Tweets.
Prinzipiell hast du aber das Recht am eigenen Bild verletzt. Wegen des Screenshots aber nicht das Urheberrecht (aber ganz sicher bin ich mir da auswendig nicht).
Eine Verwarnung und einen ordentlichen Anpfiff sollte es aber geben.
In den AGB von Whatsapp steht unter anderem dass man das Recht am eigenen Bild abgibt, sobald man es über Whatsapp hochlädt. Somit wäre der Einzige der dich verklagen könnte Whatsapp bzw. Facebook.
Derjenige der das Bild aufgenommen hat hat sämtliche Rechte am Bildmaterial abgegeben.
Anders ist es, wenn das Bild mit einer Beleidigung verknüpft ist, dann könnte dich derjenige verklagen. Halte ich aber für unwahrscheinlich.
Vereinfacht gesagt ja. Whatsapp braucht die Rechte alleine schon dafür, die Bilder komprimiert hochzuladen, zu verschlüsseln und zu verschicken. Falls du dich dafür interessierst google mal: Whatsapp Bildrechte oder lies dir in der App die AGB durch ;)
Hat der Whats App Nutzer dann keine Rechte mehr auf sein Profilbild? :o
Bist du dir da sicher?
Das Profilbild hat der abgebildete ja selbst veröffentlicht. Wieso solltest du das nicht weiter geben dürfen?
Du wirst das Urheberrecht meinen, das dürfte aber keine Rolle spielen, da er nicht da Bild selbst, sondern einen Screenshot verwendet hat.
Lieber Hans, nur weil der abgebildete es selbst veröffentlicht hat, hat der FS kein Recht es zu verwenden und schon gar nicht es selbst zu veröffentlichen!
Ein Profilbild in Whatsapp ist m.E. nochmal anders gelagert wie z.B. In einem Forum, da nur Inhaber der Handynummer das Profilbild sehen und der Inhaber Berechtigungen dafür vergeben kann.
Man hat zudem noch immer das Recht am eigenen Bild!
Auch wenn er es nur auf Whats App veröffentlicht hat? Immerhin sehen es da ja nur Leute, die seine Nummer haben :)
Die Beweise sind beschaffbar. Da du das Bild gerade gelöscht hast, kannst du sagen es war ein Versehen...
Der abgebildete könnte es aber via Screenshot gesichert haben. Tweet gelöscht hin oder her
Ja und das Copyrighz ist uns heute Egal