Screenshot von Bild dass eigentlich einer anderen Homepage gehört Strafbar?
Folgender Fall Website lädt Bilder hoch die man gegen Zahlung ansehen kann (lädt einige Bilder aber offen auf Twitter und co.) wenn ein Nutzer die Bilder auf der drittseite sieht und Screenshoten (privatkopie) macht er sich strafbar ? Laut Christian Solmecke ist das erstellen einer privatkopie legal wenn es nicht offensichtlich illegal hochgeladen wirkt also zb. Bei Musik aber in dem Fall kann man ja nicht wissen welche Bilder explizit nur mit Zahlung sichtbar sind und welche nicht ich denke da man es nicht wissen kann begeht nur der der die Bilder illegal hochlädt eine Urheberrechtsverletzung ich als Nutzer nicht da diese nicht offensichtlich erkennbar ist wie ist es richtig?
5 Antworten
Nicht das Erstellen einer Kopie ist Objekt des Urheberrechtes - sondern dessen anschließende Weiterverwendung für eigene Zwecke oder Veröffentlichung ohne die explizite Genehmigung des Urhebers.
Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Bilddatei heruntergeladen und kopiert wurde oder per Screenshot "abfotografiert" wurde.
Laut Christian Solmecke ist das erstellen einer privatkopie legal wenn es nicht offensichtlich illegal hochgeladen wirkt
"offensichtlich illegal" bedeutet, dass der durchschnittlich informierte Mensch bemerken muss, dass das nicht legal sein kann - also nicht der Dummy, aber auch nicht der Fachmann auf diesem Gebiet entscheidet, sondern "Otto Normalverbraucher"!
Woran erkenne ich, dass ein Werk, das ich im Internet sehe, illegal hochgeladen wurde, also
- entweder von einer illegalen Kopie stammt? (Beispiele: Mit Handy mitgeschnittener Spielfilm im Kino, Konzert im Konzertsaal)
- oder von einer legalen Kopie stammt, aber illegal hochgeladen wurde? (Beispiel: Teenager mit Nickname "Raubkopierer" bietet ein Lied im Internet an.)
Eben an dem, was ich hier in Klammern geschrieben habe. Denn "Otto Normalverbraucher" weiß ja, dass Hollywood keinen Film per Handy abfilmt und ins Internet stellt, sondern sogenannte Trailer professionell produziert!
Wenn aber eine Website tausende Fotografien zum Kauf anbietet, muss "Otto Normalverbraucher" davon ausgehen, dass diese Website Lizenzen für diese Fotografien erworben hat.
Also ist es nicht offensichtlich illegal, dass diese Fotos auf dieser Website stehen.
Also ist das da zulässig: § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
Gruß aus Berlin, Gerd
Zu rein persoenlichen Zwecken darfst du das natuerlich.
Klar, du kannst die Bilder alle screenshotten oder sonst wie downloaden. Alles im Rahmen einer Privatkopie möglich. Hast ja sogar dafür bezahlt, da darfst du dann auf jeden Fall eine Privatkopie machen.
Aber diese Kopie muss eben auch privat bleiben, du kannst du dann nicht veröffentlichen oder so.
Bei Bildern stellt das kein Problem dar.
Da wird es immer erst problematisch, wenn du gespeicherte Bilder selber wieder ins Netz stellst.