Werkzeug = betriebsmittel

3 Antworten

nur wenn der wert des werkzeugs die grenze für geringwertige wirtschaftsgüter (1.000 €) nicht übersteigt, kannst du den nettobetrag in voller höhe als abschreibung zu den betriebskosten buchen.

die mwst kannst du als vorsteuer von deiner umsatzsteuer absetzen.

Hochglanzglas 
Beitragsersteller
 11.03.2015, 16:56

1000 € sind 2 Maschienen ganz locker

Wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist oder zur Umsatzsteuer optiert hast, kannst Du die ausgewiesene Umsatzsteuer aus dem Kaufpreis als Vorstreuer geltend machen.

Der Nettokaufpreis ist Betriebsausgabe und ist somit gewinnmindernd.

Jo das geht.

Hochglanzglas 
Beitragsersteller
 10.03.2015, 16:35

Den komplett Preis nicht nur die MwSt?