Kann ich meine Privat PKW über das Geschäftskonto meines Gewerbes reparieren lassen?
Hallo Leute,
Ich bin selbstständig und wollte gerne fragen, ob ich die Reparatur kosten über mein Geschäftskonto bezahlen kann, um die Kosten von der Steuer absetzten zu können.
vielen Dank im Vorraus!
7 Antworten
Die Reparaturkosten können mit dem prozentualen Anteil der betrieblichen Nutzung des Fahrzeugs, als Betriebsausgabe angesetzt werden. Der berufliche Anteil der Fahrten ist entsprechend z. B. durch Fahrtenbuch zu ermitteln.
Die Tatsache, dass du diese rechnung vom Geschäftskonto bezahlst, macht es nicht automatisch zur Geschäftsausgabe.
Du müsstest den Wagen bzw. alle Fahrten als Betriebskosten in die Buchhaltung aufnehmen. Das geht natürlich nur, wenn es echte Betriebsausgaben sind, d.h. wenn du den Wagen betrieblich nutzt.
Wenn du Dein wöchentliches Playboy-Abo über das Geschäftskonto bezahlst, wird es trotzdem nicht automatisch eine Geschäftsausgabe.
Wenn du den Wagen NICH betrieblich nutzt, mußt du diese Zahlung sogar als Gewinnentnahme in der Buchhaltung aufführen und bei deinen privaten Einnahmen versteuern. Zudem darfst du das bei der Unsatzsteuererklärung nicht zum Vorsteuerabzug verwenden. Beides wäre Steuerhinterziehung.
Du kannst von dem Konto bezahlen (als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft , nicht als Kapitalgesellschaft).
Das muss aber als Entnahme gebucht werden. Das sind keine Betriebsausgaben. Ebenso darfst du natürlich keinen Vorsteuerabzug geltend machen, da die Leistung nicht für das Unternehmen bezogen wird.
Tust du dies doch wäre es Steuerhinterziehung!
Oder nutzt du das Auto aus betrieblich?
Ja du kannst es von deinem Geschäftskonto bezahlen.
Nein du kannst es nicht von der Steuer absetzen, weil es als Entnahme zu buchen ist, die gewinnneutral behandelt wird.