Werkstattrechnung ohne Kostenvoranschlag
Guten Abend,
wir haben unser Auto von einem autohaus (mit werkstatt) abholen lassen, da unser rechtes hinterrad blockiert war. Nach erster Diagnose vor Ort konnte das Problem nicht festgestellt werden. Wir haben das Autohaus beauftragt, nachzusehen was los ist, und uns bescheidzugeben. Einen Tag später rief uns wohl eine Sekretärin des Autohauses an uns teilte uns mit, dass das Auto noch nicht wieder abgeholt werden kann. Auf meine Nachfrage, was denn mit dem Auto ist konnte sie mir keine Antwort geben, sie meinte nur, dass es wohl etwas mit der bremse zu tun habe und man ggbf. ersatzteile bestellen müsse, sie war sich aber keinesfalls sicher. Ich sagte ihr, sie solle mich wieder anrufen, wenn etwas genaueres bekannt ist. Heute rief das Autohaus nun wieder an, und teilte uns mit, dass wir eine Rg. in Höhe von über 400 Euro zu bezahlen hätten, ohne dass wir jemals einen Reparaturauftrag in Auftrag gegeben hätten. Sie hatten da 2-3 Sachen bestellen und auswechseln müssen, was mit der Bremse zu tun hätte. Mehr weiß ich leider nicht, da es nur ein kurzer telefonischer Kontakt war.
Meine Frage: Ist das Rechtens? Was kann ich tun???
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
6 Antworten
Nein, in Ordnung ist es auf keinen Fall! Die Werkstatt hätte euch einen Kostenvoranschlag machen müssen und nicht ohne eure Zusimmung das Auto reparieren dürfen. Der Kostenvoranschlag kann auch telefonisch mitgeteilt werden. Ich würde mal hingehen und tüchtig auf den Tisch hauen! Als Gesprächspartner würde ich allerdings nur den Chef selber akzeptieren. Wenn es hart auf hart kommt, muss alles wieder zurückgebaut werden. Aber auf Kosten der Werkstatt. Ihr seid nicht verpflichtet euer Auto dort reparieren zu lassen. Die sollen sich mal was einfallen lassen! Denn alle haben bei dem Verein versagt oder waren auf Dummenfang aus! Das ist eine bodenlose Frechheit von dem Autohaus! Ich würde tüchtig die Bagage aufmischen.
Der Kostenvoranschlag kann telefonisch mitgeteilt werden, ja, aber eine Auftragserteilung ohne Unterschrift ist für den Kunden nicht bindend. Keine Reparatur ohne Aufrag.
Rechtsanwalt wäre die erste Anlaufstelle.
Hier wurde seitens der Werkstatt ein Werkvertrag durchgeführt ohne daß dieser in Auftrag gegeben wurde.
Im Zweifelsfalle muss die Werkstatt das Fahrzeug wieder in den alten Zustand zurückversetzen.
Wenn ihr definitiv keinen Auftrag gegeben habt, sondern nur um Info bzw. Kostenvoranschlag gebeten habt, sind die Kosten von der Werkstatt zu tragen.
"Auch abholen und nachschauen kostet Geld."
das sehe ich auch ein, alles kein problem. Aber die Reparatur nehme ich nicht ohne weiteres hin... na ich werde morgen mal "hinfahren" und mit denen reden, dass das so nicht geht... Ich meine gemacht werden muss es ja, damit die Karre wieder läuft, aber so eben nicht...
Danke für die schnellen beiträge!!!
Was du nicht beauftragt hast, musst du auch nicht bezahlen.
Aber Vorsicht: Auch ein mündlicher Auftrag ist ein Auftrag ! Auch abholen und nachschauen kostet Geld.
zahlen oder abwarten ob die klagen
lol pfandrecht, sehr witzig, wenn die forderung strittig ist dürfen die mit sicherheit nicht pfänden, da würde ich sofort die polizei holen.
(erweitertes) Pfandrecht bedeuted, dass die Werkstatt das Fahrzeug nicht ohne Zahlung an den Kunden rausgibt. Dieses Pfandrecht könnte es aber nur geltend machen, wenn dies in den AGB genannt ist und der Kunde auf einem Auftrag mit Verweis auf die AGB unterschreibt.
Warum sollten sie klagen ? Sie machen einfach von ihrem Pfandrecht Gebrauch und behalten das Auto bis zur Begleichung der Rechnung.