Werkstatt für behinderte ist sie pflicht

5 Antworten

Wenn Du plausibel erklären kannst, dass die Werkstatt nicht das Richtige für Dich ist, kannst Du auch wieder HarztIV beantragen!

Als Betreuer oder als Werkstattmitarbeiter?

Die Eingliederung ist dazu da dich irgendwie wieder an den Arbeitsmarkt zu bringen (und wenns aktuell eben, aufgrund einer gesundheitlichen oder körperlichen Einschränkung eine WfB ist). Von dort aus hast du die Chance dich an den normalen Arbeitsmarkt heranzutasten.

Hast du eine Einschränkung? Dann kann dir sicherlich ein Vorgesetzter bzw. Betreuer helfen um nach den 2 Jahren Eingliederung irgendwo "Fuß zu fassen". Irgendwo auf dem freien Arbeitsmarkt gibts sicherlich auch für dich eine Anstellung die dienen Fähigkeiten entspricht.

Hast du keine Einschränkung, die WfB ist "nur" als Arbeitsplatz für die Wiedereingliederung gedacht? Dann kannst nach der vorgeschriebenen Zeitspanne sowieso selbständig auf dem freien Arbeitsmarkt schauen nach einer Anstellung die deinen Fähigkeiten entspricht.

Aber einfach nur so Harz 4? Bist dir da nicht ein bisschen zu schade für? Wenn du wirklich was schaffen kannst, dann ist das doch angenehmer als für "lau" einen Hungerlohn zu bekommen.

Ralphinius 
Beitragsersteller
 26.09.2014, 10:58

Ich möchte nur Harz 4 damit ich gleich bei ner Zeitarbeitsfirma arbeiten kann und gleich einsetzbar bin

Rockige  26.09.2014, 11:05
@Ralphinius

Ahaaaa, gut. Sprich mit deinem Sachbearbeiter (hast du aktuell einen?) oder anderen passenden Ansprechpartner. Vielleicht jemand der dein direkter Vorgesetzter bei der WfB ist.

Mal eine Frage, wieso braucht man H4 um einen Job bei einer Zeitarbeitsfirma zu bekommen? Wozu dieser Umweg und unnötiger Papierkram?

solange du in eine Beschäftigung bist die dich aus der Arbeitslosenstatistik nimmt, wirst du den Job ohne Sanktionen nicht kündigen dürfen.

Du kannst Dich nach Ablauf der Maßnahme wieder dem freien Arbeitrmarkt zur Verfügung stellen, d.h. Dich um einen Arbeitsplatz bemühen. Such mal nach dem Begriff ---> Mitwirkungspflicht

Ralphinius 
Beitragsersteller
 26.09.2014, 10:54

Kannst du mir mal den link geben zur Mitwirkungspflicht

Was denkst du bedeutet "Eingliederung" in diesem Zusammenhang? Natürlich, daß du wieder im Arbeitsleben integriert bist. Wieso solltest du weiter staatliche Hilfe in Anspruch nehmen können, wenn du vermittelt werden oder diesen Job behalten kannst?