Werden die Fehlzeiten trotzdem als unentschuldigt vermerkt?
Ich war in den letzten Monaten gelegentlich in einigen Schulstunden abwesend, aufgrund von privaten Terminen, die nicht zu anderen Zeiten außerhalb der Schulzeit verschoben werden konnten. Mir ist bewusst, dass man, bis man volljährig ist, sich nicht selber entschuldigen kann, aber da meine Eltern Probleme mit Deutsch haben, habe ich die Entschuldigungen formuliert und meine Eltern haben diese unterschrieben. Ich habe diese auch vorzeitig vorgezeigt, jedoch schien meine Klassenlehrerin dies jedes Mal zu vergessen, wodurch sie auch behauptete, ich würde unentschuldigt fehlen und nicht ein einziges Mal was abgegeben haben. Sie meldete mich bei der Abteilungsleiterin mit der ich auch schon das mit den Fehlzeiten;Entschuldigungen geklärt habe, diese wünscht nun ein Gespräch mit meinem Vater, was kein Problem darstellt, da ich nichts zu verheimlichen habe. Jedoch droht mir meine Lehrerin jetzt damit, meine Fehlstunden als unentschuldigt zu vermerken, obwohl sie, sowohl auch die Ab.leiterin die Entschuldigungen gesehen haben - letztere hat nichts darüber gesagt.
Wenn mein Vater also bei dem Gespräch bestätigt, die Entschuldigungen unterschrieben zu haben und ggf. mein Fehlen erklären, könnte ich trotzdem vermeintlich unentschuldigt gefehlt haben?
Entschuldigt bitte den langen Text, aber für den Zusammenhang war dies nicht zu vermeiden, danke.
6 Antworten
Ich glaube nicht, dass diese Frage hier korrekt beantwortet werden kann, da viel davon abhängt, wie die Schule das Entschuldigungs-Verfahren festgelegt hat.
Ich kenne es nur so, dass man eine Entschuldigung schriftlich macht mit Datum und Unterschrift und diese dann ABGIBT und nicht nur zeigt.
Dann erübrigt sich auch jegliche Diskussion darüber, was entschuldigt war und was nicht. Entweder ist der passende Zettel da oder nicht.
Im Endeffekt kommst Du wohl um die Verhandlung mit der Schule nicht herum, das ist meine Einschätzung.
Na klar, logisch. Das wird dann wohl direkt bei Abgabe des Zettels geklärt, also bereits VOR dem Fehlen, nicht hinterher...
Nach der Schilderung hat die Lehrerin ein bißchen Alzheimer ;-)
Hallo Leezy,
zunächst etwas Grundsätzliches:
Nicht du oder deine Eltern entschuldigen ein Fehlen, sondern es wird um Entschuldigung gebeten. Die Schule entschuldigt dann - oder auch nicht, je nach Sachlage!
Bei dir handelt es sich um Bitte um Beurlaubung, die grundsätzlich vor dem Fehlen schriftlich mit Begründung eingereicht werden muss. Ob du dann entschuldigt fehlst, das richtet sich danach, ob die Schule diesem Antrag stattgibt oder nicht.
Nachträglich eingereichte "Entschuldigungen" zählen überhaupt nicht.
Normalerweise ja. Du hättest dir ja eine Bestätigung oder ähnliches geben lassen können.
Egal ob Dein Vater die Entschuldigung unterschrieben hat oder nicht, es müssen vernünftige Gründe für ein Fernbleiben sein.
Ich kann mir nicht vorstellen, welche "privaten Termine" jemand von der Schule abhalten können. Bitte ein Beispiel.
Zum Beispiel hätte ich Termine bei der Bank mit der Familie, die sich nicht verschieben ließen, wo ich zum Verständnis anwesend sein müsste.
Ich habe dies auch der Abteilungsleiterin auch genannt, die das angenommen hat.
Grundsätzlich möchte sie beim Gespräch nur darüber reden, dass ich die Engschuldigungen noch nicht selber schreiben darf, also ziemlich harmlos.
Zum Beispiel hätte ich Termine bei der Bank mit der Familie, die sich nicht verschieben ließen, wo ich zum Verständnis anwesend sein müsste.
Das ist unter Umständen kein ausreichender Grund. Deine Eltern hätten eine andere Person bitten können zu übersetzen.
Da du ja eine unterschriebene Entschuldigung vorgezeigt hast, kann sie dies eigentlich nicht als unentschuldiegt auf dem Zeugnis vermerken!!
Die Schule muß nicht jede Begründung akzeptieren.
https://www.ruv.de/presse/ruv-infocenter/pressemitteilungen/20130703-ferien
Es kommt auch darauf an, ob der Abwesenheitsgrund vernünftig und nachvollziehbar ist.