Werde ich mit einem Schwerbehindertenausweis weiterhin vom Jobcenter betreut oder falle ich bereits aus der Arbeitslosenstatistik heraus?
Liebe Community,
ich habe jetzt einen Schwerbehindertengrad von 50 vom Versorgungsamt anerkannt bekommen. Meine hauptsächlichen Einschränkungen sind eine psychische Behinderung und Epilepsie.
Nachdem ich den Bescheid vom Versorgungsamt bekommen habe, habe ich eine Kopie davon beim Jobcenter eingeworfen (an der Rezeption sagte man mir, dass die Arbeitsvermittlung über die Art der Einschränkungen infomiert sein müsste). Jetzt warte ich auf einen Termin.
Was kann jetzt auf mich zukommen? Werde ich weiterhin ALG II beziehen und evtl. Hilfe von der Reha-Abteilung vom Jocenter bekommen? Oder wird man versuchen, mich ans Sozialamt oder in die Erwerbsunfähigkeit abzuschieben?
LG Moonandsun
7 Antworten
Hallo Moonandsun,
Sie schreiben:
Werde ich mit einem Schwerbehindertenausweis weiterhin vom Jobcenter betreut?
Antwort:
Der Schwerbehindertenausweis ist ein Nachweis über Ihre Schwerbehinderung, mit welchem Sie sich bei Behörden und beim Arbeitgeber ausweisen können, damit Sie ggf. in den Genuß von diversen Nachteilsausgleichen kommen!
http://www.betanet.de/download/tab3-gdb-nachteilsausgl4.pdf
http://www.betanet.de/download/tab1-merkzeichen-pdf.pdf
Jetzt warte ich auf einen Termin.
Was kann jetzt auf mich zukommen? Werde ich weiterhin ALG II beziehen und evtl. Hilfe von der Reha-Abteilung vom Jocenter bekommen? Oder wird man versuchen, mich ans Sozialamt oder in die Erwerbsunfähigkeit abzuschieben?
Antwort:
Der Bezug von ALG 1 und ALG 2 setzt unter anderem grundsätzlich voraus, daß Sie noch über 3 Stunden pro Arbeitstag belastbar sind!
Wer auf Dauer nur noch unter 3 Stunden belastbar ist, hat keinen Anspruch auf ALG!
Der zuständige medizinische Dienst wird an Hand Ihrer eigenen Krankenakte prüfen und beurteilen, wie es um Ihre Belastbarkeit tatsächlich bestellt ist!
Ggf. wird man Ihnen von dieser Seite dann entsprechende Auflagen machen, wie z.B. Antrag auf Erwerbsminderungsrente!
Wichtig ist in jedem Fall, daß Sie Ihre eigene Krankenakte auf Vordermann bringen, aktualisieren und optimieren!
http://www.erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/
https://www.youtube.com/user/hubkon
https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co
https://youtube.com/watch?v=np1SB-fBsdE
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Dafür gibt es beim JobCenter einen eigenen Sachbearbeiter, der auch mit den Anforderungen für Schwerbehinderte vertraut ist.
Oder wird man versuchen, mich ans Sozialamt oder in die Erwerbsunfähigkeit abzuschieben?
Sollte man das versuchen wollen, müsste es erstmal ein ärztliches Gutachten erstellt werden, dass deine Erwerbsunfähigkeit bestätigt.
Da es durchaus Fälle gibt, in denen aufgrund fehlerhafter Gutachten Menschen in die Sozialhilfe getrieben werden, kann man das sicher nicht ausschließen. Aber Fakten, die deine Befürchtung bestätigen könnten, scheinst du ja auch nicht zu haben. Warum glaubst du, könnte das passieren?
In jedem Fall hättest du ja aber das Mittel des Widerspruchs und der Klage, falls es so weit kommen sollte.
Solange du min. 3 Std. täglich arbeiten KÖNNTEST bzw. arbeitsfähig bist, bleibst du auch im SGB II.
Der GDB sagt erst mal nichts darüber aus, ob du arbeiten kannst oder nicht. Es wird, um das zu Prüfen, evtl. der medizinische Dienst eingeschaltet. Zudem könntest du einen anderen (Reha-)Vermittler bekommen und es wird natürlich auf deine möglichen Einschränkungen bei der Jobsuche eingegangen.
Du bekommst einen neuen Sachbearbeiter (kann auch in einem anderen Gebäude / Standort sein) und dir wird eine Frühberentung angeboten. Aber wenn sich dadurch eine Reduzierung der Rentenhöhe einstellt, kannst du das verweigern.