Wer zahlt, wenn während der Probefahrt beim Autokauf etwas kaputt geht am Auto?
4 Antworten
Immer der "Kaputtmacher" ;-)
Wenn Du irgendwo gegenfährst, das Getriebe auseinanderhaust oder durch Überdrehen die Kolben durch die Motorhaube düsen - Du.
Wenn normaler Verschleiß zum Schaden führt, also z.B. die Lichtmaschine ihr Leben aushaucht, das Autohaus
stimmt nicht ganz... wenn "Händlerkennzeichen" Vollkasko versichert ist, zahlt die Versicherung, wenn du UNfall baust...etc.
beim Verschleißteile siehe oben :D
kommt darauf an, wer schuld ist. wenn du etwas kaputt gemacht hast, musst du zahlen
Von alleine einfach so.
Der Halter oder Besitzer des Fahrzeugs. Wenn du bei der Probefahrt einen Unfall baust eventuell deine Haftpflicht, glaube ich eher aber nicht. Wenn das Fahrzeug in dem Fall Vollkasko versichert ist, die Versicherung. Sonst , das Autohaus.
Naturlich Autoverkafer, das kann nur so laufen.