Kollege leiht mein Auto, macht es kaputt. Von wem und welche Versicherung zahlt?

12 Antworten

Kollege leiht mein Auto, macht es kaputt.

Fragen dazu:

Was wurde zwischen dem Kollegen und dir vereinbart ?

War der Kollege berechtigt, gemäß den Versicherungsbedingungen, dein Auto zu fahren ?

Wie hat er dein Auto denn kaputt gemacht ?

Hängt davon ab was man mit kaputt meint, wie das Auto versichert ist und wer damit fahren darf ..
Ist das Auto zB Vollkasko versichert, dein Versicherer sagt, dass alle Fahrer ab alter x auch versichert sind wenn die mit dem Auto fahren, und er baut ein Unfall wäre es versichert..

Apolon  15.09.2015, 12:57

Sorry - aber deine Antworten sind durchgängig falsch. Maßgebend ist immer das was in den Versicherungsbedingungen, bzw. im Versicherungsvertragsgesetz steht und nicht was manche User hier im Forum vermuten!

Hier fehlt mal wieder eine Tonne Kontext.

Es haftet immer der Verursacher. Dieser ist nur außen vor im Rahmen einer Gefälligkeitshandlung, wenn er sich den Wagen geborgt hätte, weil du nicht fahren konntest aber evtl. dringend etwas besorgt haben musstest.

Seine Privathaftpflicht ist außen vor aufgrund der Benzinklausel. Deine KFZ-Haftpflicht reguliert die Schäden, die er mit dem Fahrzeug Dritten zugefügt hat. Die Schäden an deinem Fahrzeug würde deine Vollkakso regulieren, sofern du eine hast. Du kannst dann anschließend deinen Freund in Regress nehmen ob der gestiegenen Beiträge und neuen SFK und des Selbstbehalts. Diese muss er aus eigener Tasche zahlen.

Ein bisschen anders kann es sich darstellen, wenn er berechtigt wäre das Fahrzeug zu führen, also neben dir andere Fahrer laut Versicherung gestattet sind.

Wenn ich was vergessen habe, liegt das an deiner dürftigen Sachverhaltsdarstellung. Ich vermittel kein KFZ Geschäft und ich betreue auch keins, aus Prinzip.

schleudermaxe  11.09.2015, 16:39

... gibt es denn überhaupt einen Unfall????

kevin1905  11.09.2015, 22:05
@schleudermaxe

Hier fehlt mal wieder eine Tonne Kontext.

Eine absolut berechtigte Frage!

Von deiner Haftpflicht werden die durch Dein Fahrzeug verursachten schäden bezahlt.   Deine eigenen Schäden mußt du erstmal selbst tragen und kannst diese wenn sich der Verursacher wert  und nicht bezahlen will  Gerichtlich einklagen.

In diesem Umfang sollten auch eventuelle mehrkosten deiner Versicherung mit einberechnet werden  die durch verluste deiner Rabatteinstufung  infolge des Schadens und der regulierung Zustandekommen.   Das beste ist wenn man sich Gütlich einigt  und der Unfallverursacher die Kosten trägt bzw übernimmt.. 

Eigendlich sollte das selbstverständlich sein  das man für Schäden die man verursacht  auch geradesteht aber in der heutigen Zeit  ist das wohl nicht mehr so  mit Carakterlichen Eigénschaften. 

Wenn der sich querstellt dann nimm dir einen Anwalt..   Joachim

Apolon  15.09.2015, 13:10

Deine eigenen Schäden mußt du erstmal selbst tragen und kannst diese wenn sich der Verursacher wert  und nicht bezahlen will  Gerichtlich einklagen.

Weshalb sollte eine mögliche Vollkasko-Versicherung den Schaden nicht zahlen ?

Außerdem ist immer maßgebend was vertraglich zwischen den beiden beschlossen wurde!

jloethe  15.09.2015, 21:05
@Apolon

Von Vollkasko war in keiner Form die Rede.. , selbst wenn die zahlen würde kann die gestiegene .......durch Rabattverlust entstandener Geldwert / als Schadenssumme hochgerechnet  als Schaden gesehen und eingeklagt werden..   Joachim

jloethe  15.09.2015, 21:10
@jloethe

Wenn zwischen Nutzer und Verursacher ein Vertrag geschlossen wurde was auch nicht klar ist .....und  wer macht das schon .,..  wenn es auch sinnvoll und richtig währe ,  .....Gegen eine Mauer zu fahren Parkschaden zu verursachen oder  einen Einkaufswagen  zu tuschieren ist eben auch ein Unfall , einen Schaden durch Unachtsamkeit ( zb vergessen den ölstand zu kontrollieren ) zu verursachen ist Dummheit  und muß auch bezahlt werden.. Joachim

Zunächst einmal, ist das Fahrzeug auf Deinen Namen versichert? Hast Du außer der Haftpflichtversicherung auch eine Vollkasko? Mit diesem Fahrzeug verursachte Schäden werden grundsätzlich von Deiner Kfz-Versicherung gezahlt! Da Du dann evtl. in Deinem Schadenfreiheitsrabatt ab Folgejahr höhergestuft wirst, würde ich mich mit dem Fahrer versuchen zu einigen, ob eine Erstattung durch ihn erfolgt! Übrigens gibt es bei der Kfz-Versicherung auch einen sogenannten Rabattschutz! Danach würde ich mich mal erkundigen!!

Apolon  15.09.2015, 12:46

Mit diesem Fahrzeug verursachte Schäden werden grundsätzlich von Deiner Kfz-Versicherung gezahlt!

Diese Antwort ist leider falsch, denn es kommt darauf an, wie der Schaden entstanden ist. Der Versicherer hat u.U. die Möglichkeit bei Fremdschäden den Versicherungsnehmer in Regress zu nehmen und Vollkasko-Schäden abzulehnen.