Wer zahlt mir die Reinigung meines Autos nach einem Feuerwehreinsatz mit Löschschaum?

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Der Löscheinsatz ist sozusagen Bestandteil eines Brandgeschehens. Brandschäden sind mithin keine höhere Gewalt, sondern durchaus versicherbar. Nach dem Verursacherprinzip (das bei allen schuldrechtlichen Haftungsfällen nach deutschem Recht anzuwenden ist) solltest Du der Frage nachgehen, wie es zu dem Brand kam. Das ist unschwer zu ermitteln. Regelmäßig zahlt dann Folgen des Brandes, also Schäden, die Haftpflichtversicherung des Verursachers (so es sich nicht um vorsätzliche Brandstiftung handelt; das könnte dann etwas dauern...). Natürlich läuft diese nicht umher und fragt: wer möchte denn hier noch Geld? Das ist dir wohl eingängig. Du mußt also deine berechtigten Wiedergutmachungsansprüche anmelden. Und dafür benötigst Du die Sachverhaltsdarstellung mit Beleg, d.h. z.B. Quittung über deinen Aufwand zur Beseitigung des Schadens (der angemessenen Fahrzeug- ggf. inklusiv Innenreinigung), wenn diese unaufschiebbar war, wie hier anzunehmen. Zur Untermauerung bzw. Glaubhaftmachung verweise bitte sogleich in der Schadensmeldung auf Zeugenbeistand im Zeitpunkt der Feststellung des Schadens (vielleicht hast Du sogar ein Foto zur Hand). Dann sollte es kein Problem geben. Wenn Du zudem eine Rechtsschutzversicherung haben solltest, kannst Du dir die gesamte Abwicklung von einem Anwalt erledigen lassen. Das hat dann die volle Eleganz! Und wenn Du auch das noch bestens erledigen willst, so suche dir einen so genannten Fachanwalt für Brandschäden heraus. Viel Erfolg! Den hast Du aber nur, wenn Du's so (diesem eigentlichen geldwerten Rate nach) auch angehst.

Schäden, die von der Feuerwehr im Rahmen eines Einsatzes verursacht wurden, dürften als Folgeschäden des Brandes anzusehen sein. Es müßte also mit der Feuerwehr geklärt werden, wessen Wohnung es war, die da gebrannt hat. Derjenige bzw. seine Versicherung ist dann für die Beseitigung des Schadens zuständig.

Wie voll haben sie denn dein Auto vollgeschäumt? Werden es schon nicht von oben bis unten vollgemacht haben. Ich denke, dass wenn es wirklich so vollgeschäumt war, dass du zur Autoreinigung musst, kannst du es bei der Versicherung des Verursachers ( derjenige, weswegen die FW gekommen ist) in Rechnung stellen. Aber mir wäre es zuviel Aufwand!

@ Gargamel: Diese Website ist sicher nicht für Antworten solcher Art konzipiert. Ich wollte rechtlich aufgeklärt und nicht angepflaumt werden.

Mittlerweile habe ich erfahren, dass ich mich an meine Wohnungsbaugenossenschaft wenden muss, deren Versicherung kommt dafür auf.

gargamel111  26.05.2010, 10:05

Das hast Du aber sicher nicht aus dieser Website erfahren ;-) Hätte man Dir zwar sagen können, aber zum einen macht es keinen Spaß, Fragstellern jeden Wurm aus der Nase zu ziehen. Zum anderen ist es erstaunlich, welche (zeitliche) Energie aufgebraucht wird, um an sein "Recht" zu kommen - und sei es nur um die Begleichung einer Waschanlagenrechnung. Erinnert mich an die Typen, die wegen 10 Cent versuchen, jemanden zu verklagen. Ach ja: "Rechtliche Aufklärung" (also so, dass sie hilfreich ist) wäre ja eh verboten, aber das ist eine andere Sache. A