Wer übernimmt Kosten für Vaterschaftstest?
Ein Freund von mir wurde vom Jugendamt aufgefordert eienen Vaterschaftstest zu machen, da die Mutter des Kindes darauf besteht. Er bakam aber unterschiedliche Auskünfte über die Kostenerstattung. Wer weiss es genau?
7 Antworten
wenn man unterhaltsvorschuss beantragt und der vater zur sicherheit einen test wünscht bekommt man einen termin vor gericht und falls der vater(/die mutter) danach immer noch unsicher ist können sie einen test machen. je nach einkommen der eltern werden die kosten berechnet, wobei der vater nur falls er ein höheres einkommen hat mehr zahlen müsste als die mutter. bitte lest bei privaten tests diese seite und fallt nicht auf falsche test-anbieter rein http://www.elternhelfer.de/was-kostet-ein-test.html
Hallo Mein Sohn ist Vater geworden. Leider weiß ich nicht ob er der Vater ist. Da seine Frau, nicht immer treu gewesen ist, kann ich mich nicht nicht damit anfreunden das das Kind von ihm nicht. Der Kontakt ist abgebrochen.Ich muss wirklich wissen ob ich Oma geworden bin. Leider haben die Beiden nicht das nötige Geld, um mir zu beweisen das es mein Enkel ist. Ich bin total traurig. Ich hoffe das es einen Weg gibt, der kostenlos ist um endlich zu wissen ob ich Oma bin oder nicht. Im Vorraus besten Dank. Liebe Grüße Die Oma ??
Zuerst wird das Jugendamt ihn bezahlen. Das Amt fordert aber auch nicht aus Spass an der Freude zum Vaterschaftstest auf. Der Test wird daruf abzielen, dass sich das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss, den es der Mutter bezahlt wieder vom Vater zurückholt. Sollte der Test positiv ausfallen, muss dein Freund grundsätzlich den Unterhaltsvorschuss, sowie die Kosten des Tests dem Amt erstatten. Fällt der Test negativ aus, dann werden deinem Freund keine Kosten entstehen.
Bei uns war es damals so, dass das Amt die Kosten tragen musste. Er war noch in der Ausbildung. Wäre er nicht in der Ausbildung gewesen, hätte er den zahlen müssen.
ich kenne das so: das jugendamt gibt ihn in auftrag und muß zuerst zahlen... ist der besagte tatsächlich der vater, kann sich das jugendamt die kosten zurückholen (wird sich)