Wer trägt die Folgeschäden für einen AFD-Aufkleber?
Mal angenommen ich beklebe ein fremdes Auto mit einem AFD-Aufkleber und ein anderer zersticht ihm daraufhin die Reifen oder zerkratzt das Auto.
Könnte man mich dann auch für die Kratzer und die zerstochenen Reifen verklagen oder nur für die Entfernungskosten des Aufklebers?
7 Antworten
Ich denke zwar, dass du keinen Anteil an den zerstochenen Reifen und dem zerkratzten Lack kriegst, aber vielleicht kommt ja noch Rufmord dazu, da wegen dir dem Besitzer des Autos eben unterstellt wird, Werbung für die AfD zu machen.
Nein. Beides Fälle von Sachbeschädigung. Allerdings mit unterschiedlichen Folgekosten.
Strafbar ist der der die reifen zersticht^^ für die Reifen und der der den AUfkleber angebracht hat ist für den AUfkleber zuständig.
Wenn das einer bei meinem Fahrzeug machen würde kämen noch die KH Kosten, die Behandlungskosten ev Schönheitsreparaturen am Gesicht dazu die dann erforderlich währen wenn ich den erwischen würde..
Es haftet jeder für seine Tat.
Eine Mittäterschaft ist so nicht vorhanden, deswegen kommt in dem punkt nix nach.