Wer muss Schaden bei Feuerwehreinsatz zahlen?
Ich habe kürzlich die Feuerwehr gerufen, weil ich glaubte es würde bei einem Nachbarn brennen. (War auch so.) Der Nachbar bekam den Brand selbst unter Kontrolle, da die Feuerwehr jedoch von 'Gefahr in Verzug' ausging, weil der Nachbar nicht reagierte, brach diese die Tür auf. Wer muss jetzt denn Schaden an der Türe bezahlen? Ich, weil ich die Feuerwehr rief, obwohl der Brand bereits gelöscht war?
12 Antworten
Es hat gebrannt und du hast die Feuerwehr informiert. Damit war deine Aufgabe erledigt.
Was danach passiert, ist nicht dein Problem. Du konntest ja nicht wissen, dass dein Nachbar in der Zwischenzeit den Brand schon gelöscht hatte.
Der Nachbar hätte ja auch einfach auf die Feuerwehr reagieren können, die machen laut genug auf sich aufmerksam. Wer die Tür bezahlt muss daher dein Nachbar mit der Feuerwehr klären.
Du auf gar keinen Fall. Das sollen die Versicherungen der Feuerwehr und dein Nachbar bzw dessen Versicherung auskarteln. Du hast ja die Entscheidung nicht getroffen die Tür einzutreten.
Du hast deine Pflicht durch das Rufen der Feuerwehr erfüllt.
Du hast nur Deine Pflicht erfüllt und die Feuerwehr über eine mögliche Unglückslage informiert. Du musst definitiv nicht zahlen. Es war ja auch kein absichtlicher Fehlalarm oder Ähnliches.
Ob nun der Nachbar oder die Feuerwehr das Ganze bezahlt steht auf einem ganz anderen Blatt und muss wirklich anhand der Tatsachen bewertet werden. Das lässt sich nicht einfach pauschal übers Knie brechen.
Aber Du musst in keinem Fall etwas bezahlen.
Den Feuerwehreinsatz zahlt die Kommune auch bei einem Fehleinsatz wenn, wie bei einem Brand öffentliches Interesse besteht.
Den Schaden übernimmt die Gebäudeversicherung, da die Feuerwehr die wegen bestehendem Brandverdacht geöffnet hat.
Nein Du auf gar keinen Fall, Auf dem gesamten Schaden, inklusive derer die durch die Löscharbeiten verursacht werden, bleibt der Hauseigentümer sitzen, sofern er keine Versicherung hat. Eine Feuerversicherung ist aber eine Pflichtversicherung für Immobilienbesitzer.