Wer kontrolliert das Jugendamt, bzw. wo kann man sich "wirkungsvoll" beschweren.

6 Antworten

Da das Jugendamt auch nur Teil der Stadt ist, und die wiederum selbiges verteidigen wird, empfehle ich dir, dich direkt beim Bundesministerium zu beschweren. So habe ich das mal bei einem Problem mit dem Arbeitsamt gemacht - und siehe da, es hat geholfen.

coyotincaos 
Beitragsersteller
 07.07.2009, 07:20

Familienministerin in diesem Fall?

MikeFFM  07.07.2009, 07:27
@coyotincaos

Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen! Die Agentur für Arbeit bzw. das Arbeitsamt ist eine Bundesbehörde, damit ist natürlich auch der Bund dafür zuständig! Das föderale System verbietet allerdings dem Bund, sich in kommunale Angelegenheiten einzumischen. Somit ist die jeweilige Kommunalverwaltung für das Jugendamt zuständig, im Zweifelsfall das Bürgerbüro oder der zuständige Dezernent.

Steht im Landesrecht. Kannst Du online nachlesen. 

Tatsächlich stellt sich oft die Frage, ob eine Dienstaufsichtsbeschwerde der erfolgreichste Weg ist. 

Missverstehe mich bitte nicht: Wie gut diese Behörde ausgestattet ist, hängt von den Menschen in der Gemeinde ab. Also nicht einfach nur von der vorgesetzten Person.

Denn es liegt an uns allen, wohin unsere Steuergelder fließen. In der Regel interessieren wir uns viel zu wenig für die Notwendigkeiten, welche diese Ämter nicht mal erfüllt bekommen. 

Vielleicht magst Du Dich hier näher besprechen

https://www.nummergegenkummer.de/

Da sind die kompetentesten Menschen zum Thema in unserem Staat. - Also jene kompetenten Menschen, denen Zeit nicht vorenthalten wird, um angemessen zur Seite stehen zu können..... . 

Und, tatsächlich steht auch die Frage im Raum, ob das Jugendamt hier überhaupt verantwortlich ist. Das kann genau so gut auch das Familiengericht sein oder eine Fachperson aus einem anderen Berufsbereich. 

Deshalb lese bitte erst mal bei Wikipedia den Artikel zu Jugendamt ganz durch, öffne alle Links im Text. 

Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Der verantwortliche Dienstherr ist meist der Oberbürgermeister bzw. der Landrat. Erst kommt aber mal der Leiter des Jugendamtes. Dann gibt es noch Landesjugendämter.

Zuständig für Beschwerden ist die jeweilige Kommunalverwaltung (Stadt, Landkreis).