Wer kennt Vergütungsbeispiele für einen Immobilienmakler ohne ihn fest einstellen zu müssen?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Warum nutzt Du nicht das TzBfG und stellst die 2 Leute zunächst befristet ein? Ohne sachlichen Grund geht das bis zur Dauer von 2 Jahren. Innerhalb der Befristung kann 3 x bis zur Gesamtdauer von 2 Jahren verlängert werden.

Im Klartext: Befristeter Arbeitsvertrag für 1 Jahr. Dann schau, wie der Mitarbeiter so ist und verlängere um ein weiteres Jahr. Bist Du nach 2 Jahren immer noch nicht sicher, ob Du die richtigen Mitarbeiter gefunden hast, dann wirst Du nie sicher sein.

Rein auf selbstständiger Basis ist gewagt. Diese Mitarbeiter arbeiten nur im Rahmen allgemeiner Anweisungen und können die Lage der Arbeitszeit frei bestimmen. Ist das nicht gegeben und sie haben bei Dir im Betrieb sogar einen zugewiesenen Arbeitsplatz, dann ist schnell der Verdacht der Scheinselbstständigkeit gegeben. Bedeutet im Endeffekt, dass bei einer Prüfung Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden können. Auch die selbstständigen Mitarbeiter könnten auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis klagen, wenn es sich um Scheinselbstständigkeit handelt.

Eine Kombination aus Fixum und Provision ist ebenfalls möglich. Leider schreibst Du nicht, welche Tätigkeiten die neuen Mitarbeiter ausführen sollen. Dann könnte man darauf genauer eingehen.

Danvie 
Beitragsersteller
 29.03.2010, 09:25

erstmal danke für deine Bemühungen mir helfen zu wollen.Also die Mitarbeiten sollen die allgemeinen Aufgaben eines Immobilienmaklers mit übernehmen, wie die Aquise, Wonungsaufnahme und Besichtigungen durchführen.

Sunny7777  29.03.2010, 09:50
@Danvie

Das heißt, es kommen sowohl Verwaltungsarbeiten als auch die üblichen Außendienstarbeiten auf die Leute zu. Was bekommen vergleichbare Mitarbeiter in Deiner Gegend dafür an Festgehalt? Was ist für die Leute an Umsatz in einem durchschnittlichen Monat möglich?

Beispiel: Übliches Festgehalt 2000 Euro brutto. Fixum 1200 brutto plus 10 oder 15% von den Provisionseinnahmen, die der betreffende Mitarbeiter umgesetzt hat. Zuzüglich der Kilometergelder wenn der Mitarbeiter mit seinem Privatwagen fuhr. In diesem Fall würde ich Abrechnung und Gehaltszahlung zum 15. eines Monats vorschlagen. Dann kann man in Ruhe das Provisionsaufkommen des Mitarbeiters berechnen und zusammen mit dem Fixum auszahlen.

Als zusätzlichen Anreiz kann man dem Mitarbeiter nach der Probezeit einen Firmenwagen in Aussicht stellen. Kannst Du leasen. Die Leasingraten sind Betriebsausgaben, die MWST auf der Leasingrate ist Vorsteuer. Nicht vergessen, den geldwerten Vorteil des Mitarbeiters zu versteuern.

Sunny7777  29.03.2010, 09:55
@Sunny7777

Noch ein Tipp: Schau mal nach Berufsanfängern, die eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann absolviert haben. Berufsanfänger sind billiger. Zwar hast Du am Anfang mehr Arbeit und musst ein Auge auf die haben. Aber Du kannst sie in Deinem Sinn einarbeiten. Ggf. wäre auch zu überlegen, später selbst einen Azubi auszubilden.

Danvie 
Beitragsersteller
 29.03.2010, 10:44
@Sunny7777

ja super vielen dank für deine hilfe...damit kann ich schon mal ne menge anfangen.nette grüße

Ich kann die Überlegungen gut nachvollziehen - das ist ein Punkt, an dem jeder Selbstständige, dessen Geschäft einigermaßen läuft, irgendwann landet. Die erste Einstellung bereitet einem arge Sorgen, wenn man sich da ein faules Ei ins Nest holt, kann einem das schnell das Genick brechen.

Andererseits brauchst Du natürlich auch Mitarbeiter, die zufrieden sind.

Schwierig!

Ich kann Dir nur raten: Vereinbare eine Probezeit von mindestens 6 Monaten, besser 1 Jahr (das geht!).

Dein Mitarbeiter muss vernünftig leben können und ein bis zum gewissen Grade planbares Einkommen haben. Ich würde das Verhältnis Fixum/Provision bei ca. 70/30 ansetzen. Mitarbeiter mit Existenzangst sind keine Bereicherungs fürs Unternehmen!

Ich würde nicht 2 Personen auf einen Schlag einstellen (gerade bei der ersten Einstellung nicht).

WetWilly  29.03.2010, 08:23

Ach ja, und direkt mit der Perspektive einstellen, dass nach der Probezeit nochmal über das Gehalt gesprochen wird!

Danvie 
Beitragsersteller
 29.03.2010, 08:25
@WetWilly

wie wären denn dir 30% Provision von mir zu versteuern?

WetWilly  29.03.2010, 08:27
@Danvie

Wie normale Lohnkosten. Das bedeut halt, dass Du jeden Monat unterschiedlich abrechnen musst.

WetWilly  29.03.2010, 08:30
@WetWilly

Noch ein Tip: Du kannst alles machen, aber fang NIEMALS an, beim Lohn zu mauscheln (ein Teil "schwarz" oder ähnliches). Du machst Dich nur erpressbar!

Auch eine gute Option wäre es, einen Firmenwagen als Gehaltskomponente mit anzubieten. Wenn Du den kaufen kannst, bleibt Dir wenigstens der Fahrzeugwert, sollte der Mitarbeiter gehen und Du ihn kündigen müssen.

Danvie 
Beitragsersteller
 29.03.2010, 08:39
@WetWilly

nee nee bei mir geht alles übern steuerberater und ich bin da ganz korrekt...hm gibts denn einen mindestlohn, den ich dem mitarbeiter als fixum zahlen múss?

Ich denke es geht dann nur nach HG84 und mit eigenem 34c.

Für welchen Bereich Ort sucht du noch Mitarbeiter?

MfG Joern

Nun sträube ich mich davor jemand in Festeinstellung zu bringen, da ich angst habe, dass eine weibliche Kraft plötzlich schwanger wird, ich sie weiter bezahlen muss oder, dass sich jemand auf sein Festgehalt ausruht und nicht ausreichend aktiv mitwirkt und ich nur auf den laufenden Kosten hängen bleibe ohne dass sich der Mitarbeiter genügend bemüht.

klingt ja nach einem tollen zukünftigen chef, bei dir möchte ich lieber nicht angestellt sein.

Danvie 
Beitragsersteller
 29.03.2010, 08:18

Dann könnte ich den Laden schließen...wenn ich genug auf der Kannte hätte, wäre auch eine schwangere Frau kein Problem aber in am Anfang der Existenzgründung könnte ich gleich wieder einpacken. Ich denke jeder weiß, wie das hier von mir gemeint ist.danke

Saarland60  29.03.2010, 08:37
@Danvie

Damit hast Du auch vollkommen Recht!