Wer kennt sich mit dem zwischenstaatlichen Rentenverfahren aus?

4 Antworten

Hallo Piroska111,

Sie schreiben:

Wer kennt sich mit dem zwischenstaatlichen Rentenverfahren aus?

(Serbien und Slowenien)

Antwort:

In der Regel passiert von alleine gar nichts, Betroffene müßen selbst aktiv werden und bei den zuständigen Stellen Anträge einreichen!

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/weitere_abkommen/03_arbeiten_deutschland_serbien.pdf?__blob=publicationFile&v=15

Auszug Seite 40 und weitere:

Ihre Ansprechpartner

In diesem Kapitel finden Sie die Adressen der deutschen und serbischen

Rentenversicherungsträger und des Renten Service.

In Deutschland sind im Verhältnis zu Serbien folgende Versicherungsträger zuständig:

>

Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd,

>

Deutsche Rentenversicherung Bund und

>

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-

See.

Haben Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an einen Regionalträger (ehemalige Landesversicherungsanstalten) gezahlt, ist für Sie Ansprechpartner die:

Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

In Serbien sind folgende Versicherungsträger für Sie da:

Republic

ˇki fond za penzijsko

i invalidsko osiguranje zaposlenih

Dr. Aleksandra Kostic ́ a br. 9

11000 BEOGRAD

SERBIEN

Provinzfonds Novi Sad:

Republic

ˇki fond za penzijsko

i invalidsko osiguranje zaposlenih

Služba direkcije u Novom Sadu

Žitni trg br. 3

21000 NOVI SAD

SERBIEN

Slowenien:

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/37_meine_zeit_in_slowenien.pdf?__blob=publicationFile&v=11

Ihr Rentenantrag

Ob und ab wann Sie Anspruch auf eine Rente aus Slowenien haben, kann rechtsverbindlich nur vom slowenischen Rentenversicherungsträger beurteilt werden. Setzen Sie sich rechtzeitig mit ihm in Verbindung.

Die Anschrift des slowenischen Trägers lautet:

ZAVOD ZA POKOJNINSKO IN

INVALIDSKO ZAVAROVANJE SLOVENIJE

Kolodvorska ulica 15

1518 L

JUBLJANA

SLOWENIEN

Telefon

(00386)-1-474 51 00

Selbstverständlich können Sie sich auch an die zuständigen deutschen Versicherungsträger wenden.

Für Ihre Fragen und Anträge im Verhältnis zu Slowenien sind in

Deutschland folgende Versicherungsträger zuständig:

>

Deutsche Rentenversicherung Bund,

>

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

und

>

Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

Unser Tipp:

Wollen Sie aus Deutschland und Slowenien eine Rente beziehen, müssen Sie nicht bei allen beteiligten Versicherungsträgern einen Antrag stellen.

Ein Antrag gilt gleichzeitig für alle Träger.

Wenn Sie in Deutschland wohnen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Träger in Deutschland

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Dein Vater hat in Deutschland einen Rentenantrag gestellt. Meines Wissens tauschen sich die Rentenversicherungsträger nicht über solche Antragstellung aus.

Deshalb sollte Dein Vater einen Rentenantrag bei dem Versicherungsträger ebenfalls einen Rentenantrag stellen, damit dort geprüft werden kann, ob er auch einen Rentenanspruch aus den serbischen Zeiten hat.

Sollte er eine serbische Rente bewilligt bekommen wird sie auch nach Deutschland überwiesen-

Eine Info-Broschüre gibt es hier:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/weitere_abkommen/03_arbeiten_deutschland_serbien.html

hallo,

wer sich rentenansprüche in mehreren ländern erarbeitet, kann diese auch beim leistungsfall abrufen.

dazu muss man in deutschland selber tätig werden und den antrag stellen, wie es sich in dem heimatland verhält weiß ich nicht, in der regel denke ich aber selber abrufen, deshalb die erinnerung.

beste grüsse

dickie59

Da muß der Vater sich selbst kümmern um die Verrrechnung der Sozialistischen Altersvorsorge aus der Zeit vor seiner Auswanderung . Die könnte er dann neben der DRV Rente in einem der beiden Jetzt Staaten beziehen. Wenn überhaupt Ansprüche bestehen .

In D braucht es auch erst mal 60 Monatsbeiträge !