Wer kennt sich mit dem zwischenstaatlichen Rentenverfahren aus?
Mein Vater bezieht seit diesem Monat Rente aus D. Dort hat er ueber 40 Jahre gearbeitet und gelebt. Zuvor hat er jedoch in seiner alten Heimat Serbien und in Slowenien gearbeitet. Nun kam ein Brief mit dem Hinweis, dass mein Vater sich mit den jeweiligen Versicherungstraegern im Ausland "DIREKT" in Verbindung setzen solle. Die auslaendischen Adressen wurden beigefuegt. Ich nehme an, dass es hierbei um den Austausch von Kontodaten, etc. geht... weiss es aber nicht...
Ist es tatsaechlich so, dass mein Vater hier aktiv werden muss oder melden sie (Serbien und Slowenien) sich im besten Falle selber?! Wird mein Vater seine deutschen Kontodaten mitteilen koennen oder muss er im Ausland ein eigenes Konto eroeffnen?
Ich wuerde mich ueber Berichte von anderen oder Menschen mit Know-How aus diesem Bereich sehr freuen.
Besten Dank.
Piroska
4 Antworten
Hallo Piroska111,
Sie schreiben:
Wer kennt sich mit dem zwischenstaatlichen Rentenverfahren aus?(Serbien und Slowenien)
Antwort:
In der Regel passiert von alleine gar nichts, Betroffene müßen selbst aktiv werden und bei den zuständigen Stellen Anträge einreichen!
google>>
deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/weitere_abkommen/03_arbeiten_deutschland_serbien.pdf?__blob=publicationFile&v=15
Auszug Seite 40 und weitere:
Ihre AnsprechpartnerIn diesem Kapitel finden Sie die Adressen der deutschen und serbischen
Rentenversicherungsträger und des Renten Service.
In Deutschland sind im Verhältnis zu Serbien folgende Versicherungsträger zuständig:>
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd,
>
Deutsche Rentenversicherung Bund und
>
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-
See.
Haben Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an einen Regionalträger (ehemalige Landesversicherungsanstalten) gezahlt, ist für Sie Ansprechpartner die:
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
In Serbien sind folgende Versicherungsträger für Sie da:Republic
ˇki fond za penzijsko
i invalidsko osiguranje zaposlenih
Dr. Aleksandra Kostic ́ a br. 9
11000 BEOGRAD
SERBIEN
Provinzfonds Novi Sad:
Republic
ˇki fond za penzijsko
i invalidsko osiguranje zaposlenih
Služba direkcije u Novom Sadu
Žitni trg br. 3
21000 NOVI SAD
SERBIEN
Slowenien:
google>>
deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/37_meine_zeit_in_slowenien.pdf?__blob=publicationFile&v=11
Ihr Rentenantrag
Ob und ab wann Sie Anspruch auf eine Rente aus Slowenien haben, kann rechtsverbindlich nur vom slowenischen Rentenversicherungsträger beurteilt werden. Setzen Sie sich rechtzeitig mit ihm in Verbindung.Die Anschrift des slowenischen Trägers lautet:
ZAVOD ZA POKOJNINSKO IN
INVALIDSKO ZAVAROVANJE SLOVENIJE
Kolodvorska ulica 15
1518 L
JUBLJANA
SLOWENIEN
Telefon
(00386)-1-474 51 00
Selbstverständlich können Sie sich auch an die zuständigen deutschen Versicherungsträger wenden.
Für Ihre Fragen und Anträge im Verhältnis zu Slowenien sind in
Deutschland folgende Versicherungsträger zuständig:
>
Deutsche Rentenversicherung Bund,
>
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
und
>
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Unser Tipp:
Wollen Sie aus Deutschland und Slowenien eine Rente beziehen, müssen Sie nicht bei allen beteiligten Versicherungsträgern einen Antrag stellen.
Ein Antrag gilt gleichzeitig für alle Träger.
Wenn Sie in Deutschland wohnen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Träger in DeutschlandBeste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Dein Vater hat in Deutschland einen Rentenantrag gestellt. Meines Wissens tauschen sich die Rentenversicherungsträger nicht über solche Antragstellung aus.
Deshalb sollte Dein Vater einen Rentenantrag bei dem Versicherungsträger ebenfalls einen Rentenantrag stellen, damit dort geprüft werden kann, ob er auch einen Rentenanspruch aus den serbischen Zeiten hat.
Sollte er eine serbische Rente bewilligt bekommen wird sie auch nach Deutschland überwiesen-
Eine Info-Broschüre gibt es hier:
hallo,
wer sich rentenansprüche in mehreren ländern erarbeitet, kann diese auch beim leistungsfall abrufen.
dazu muss man in deutschland selber tätig werden und den antrag stellen, wie es sich in dem heimatland verhält weiß ich nicht, in der regel denke ich aber selber abrufen, deshalb die erinnerung.
beste grüsse
dickie59
Da muß der Vater sich selbst kümmern um die Verrrechnung der Sozialistischen Altersvorsorge aus der Zeit vor seiner Auswanderung . Die könnte er dann neben der DRV Rente in einem der beiden Jetzt Staaten beziehen. Wenn überhaupt Ansprüche bestehen .
In D braucht es auch erst mal 60 Monatsbeiträge !