BAföG Einkommen / Steuern der Eltern
Hallo, ich bin z.Z. etwas verunsichert, da ich zu meiner Frage keine eindeutige Teststelle in den Gesetzen finde.
Wenn das BAföG-Amt das Einkommen meines Vaters ermittelt, mit welches Steuern wird dann gerechnet? Mein Vater hat eine menge Aufwendungen, welche er von der Steuer "absetzt". Nun ist die Frage, rechtnet das Amt mit den "bereinigten Steuern" oder mit zunächst gezahlten und nicht abgesetzten Steuern?
Hypothetisch jemand zahlt 10.000 € Steuern
erhält davon 7000 € zurück.
Damit wären
3000 € an den Staat gegangen.
Rechnet jetzt das Amt mit 10.000 € oder mit 3.000 € ? Besten Dank und einfach nachhaken, wenn ich zu konfuz geschrieben habe. Danke
4 Antworten
Im BAföG steht "zu leistende Steuer", also die Steuern (einschl. Soli und Kirchensteuern), die im Steuerbescheid stehen. Ist aus Gerechtigkeitsgründen auch richtig so, damit am Ende alle gleich behandelt werden, egal wieviel anfangs abgeführt wurde.
Nur wenn keine Steuererklärung abgegeben wurde und auch nicht abgegeben werden musste, rechnet das Amt mit den tatsächlich abgeführten Steuern. Ist dann auch okay, weil er ja dann nichts zurückbekam.
nein eben nicht. Das einzige dort näheres beschrieben ist ist folgendes:
Gemeint ist die festgesetzte Summe der genannten Steuern und des Solis laut abschließendem Steuerbescheid des Finanzamtes. Bitte also in den Steuerbescheid schauen, nicht in die Lohnabrechnungen! Falls die Eltern keine Steuererklärung gemacht haben, aber trotzdem Steuern gezahlt haben, muss das durch Vorlage entsprechender Belege (hier dann u.U. doch die Lohnabrechnungen) nachgewiesen werden.
Ich finde das recht uneindeutig. Zumal dort mehrere Posten sind, zumal auch die der besonderen Aufwendungen! Das einzige was ich gefunden habe ist eine Verwaltungsvorschrift, aber das ist ja weder ein Gesetz noch eine Verordnung!
Die Frage ist meiner Meinung ziemlich wichtig. Im Gesetz steht "zu leistende Steuer " , die Verwaltungsvorschrift sagt, das sein die "festgesetzte" Steuer des Steuerbescheid. Da stellt sich zunächst die Frage, warum das denn nicht im Baföggesetz § 21 so steht, obwohl der Begriff "festgesetzte" Steuer eindeutig festgelegt ist, die "zu leistende" aber nicht. Aus der Logik des Gesetzes ist die zu leistende Steuer aber etwas anderes, nämlich die Steuer aud die "positiven" Einkommen abzüglich der anerkannten Sozialaufwendungen.. Die Rechtslage ist aber nicht eindeutig.
Spiel mal das hier durch:
dann siehst Du, was gefragt ist.