Wer hat am Zebrastreifen Vorfahrt - Füßgänger oder Rettungswagen mit Blaulicht?

16 Antworten

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Der Rettungswagen hat nach § 35 StVO Sonderrechte. Auch gegenüber Fußgängern. Das gilt aber nur, wenn er im Einsatz ist.Trotzdem darf er aber keine Personen gefährden... Also wenn der Fußgänger noch auf dem Gehweg ist, sollte er tunlichst da bleiben um den wagen nicht zu behindern. Aber steht er schon auf der Dtraße bzw läuft drüber dann muss der Rettungswagen Rücksicht nehmen.

Hallo,

Rettungswagen hat sicher nicht das Recht, Fußgänger auf einem Zebrastreifen zu überfahren.

MKRoxton 
Beitragsersteller
 27.04.2010, 13:58

Ich meine ja auch, wer darf rechtlich gesehen zuerst diesen Zebrastreifen überqueren!

Der Fußgänger muß auf seine Vorrechte verzichten

Fahrzeuge im Noteinsatz, die durch Martinshorn und Blaulicht erkenntlich sind haben Vorfahrt.

Fußgänger mit Blaulicht! (und auch ohne...)

MKRoxton 
Beitragsersteller
 27.04.2010, 13:57

Was? Ein Fußgänger hat doch kein Blaulicht auf dem Kopf!