Ist das Diebstahl? Handy wurde geklaut und zurückgegeben...
Hallo! Vor einiger Zeit wurde meiner besten Freundin das Handy geklaut. Wir beide wissen auch, wer es hat, nämlich das Mädchen, was uns beide am wenigsten Leiden kann. Ich habe auch schon gesehen, wie sie damit telefoniert und gespielt hat. Ich hab ihr gesagt, was ich davon halte, aber sie hat mich einfach ignoriert. Am nächsten Tag lag das Handy wieder im Pult von meiner ABF. Jetzt will ich fragen, ob das auch noch diebstahl ist oder ob man da wegsehen kann, weil es ja wieder zurückgegeben wurde. Danke im Voraus!
7 Antworten
Zu dem Zeitpunkt wo es entwendet wurde war es Diebstahl, aber da das Handy wieder aufgetaucht ist. Würde ich keine Anzeige erstatten.
Es war definitiv Diebstahl und kannst sie sogar Anzeigen wegen Diebstahl!! Hätte ich sofort gemacht, weil sie es zurück gegeben hat ist es gut aber e war ja trotzdem Diebstahl!!
anzeigen kannst du bzw. sie sie auf jeden fall, leider nicht für diebstahl da ihr es wieder habt, was ihr aber machen könnt ist eine anzeige für überführung. überführung ist "quasi" zeitlich begrenzter Diebstahl, also wenn man es wieder kriegt.
Das stimmt so nicht ganz. Wenn ich etwas an mich nehme mit der Absicht es später zurückzugeben, dann ist es kein Diebstahl, da ich mir den Gegenstand nicht "rechtswidrig zueignen" will.
nein, eigentlich nicht. Also sie nimmt immer mal wieder sachen von anderen ohne zu fragen, gibt es aber immer wieder zurück!
Da das Handy wieder zurückgegeben wurde geht das Ganze, meiner Meinung nach, eher in Richtung Gebrauchsanmaßung.
Natürlich handelt es sich um einen Diebstahl.
Die verwöhnte Göre hat mit dem Gerät herumgespielt und telefoniert, also sind evtl. auch noch Kosten entstanden.
Eine Anzeige ist allerdings unsinnig; die Staatsanwaltschaft wird da kaum etwas unternehmen, außer die P...ßgöre ist bereits verhaltensauffällig geworden.
Mein Vorschlag: Die Eltern Deiner Freundin schreiben einen eingeschriebenen Brief an die Eltern der Göre, legen den Sachverhalt dar und fordern eine Entschädigung für Nutzungsausfall und verbrauchtes Guthaben.
Der Straftatbestand des Diebstahls bleibt ein Straftatbestand, selbst wenn die gestohlene Ware später heimlich zurückgegeben wird.
Es fragt sich, ob damit jemandem gedient ist, wenn man eine Staatsaffäre daraus macht. Bei einer Anzeige müsste die Polizei ermitteln. Ob die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnen oder die Sache wegen Geringfügigkeit einstellen würde, weiß ich nicht.
Ist denn das Mädchen schon strafmündig?