Wer haftet bei Großbrief, der nicht zugeklebt wurde?
Hallo, ich habe etwas unversichert per Großbrief von privat bestellt. Der Umschlag kam an, war aber geöffnet und leer. Dann habe ich gemerkt, dass er gar nicht zugeklebt wurde. Die Folie auf dem Klebestreifen ist noch dran.
Die Post sagt mir am Montag bescheid ob mein Artikel irgendwo aufgetaucht ist. Aber wer haftet in so einem Fall? Ich kenne die Regelung bei unversicherten Sendungen von privat, aber das ist doch jetz ein Sonderfall, wenn der Absender den Umschlag nicht zuklebt, oder?
2 Antworten
Für die ordnungsgemässe Verpackung und Sicherung der Ware ist der Versender verantwortlich.
Das ist dann wohl Sache des Absenders. Natürlich muss ein Umschlag zugeklebt oder zugeklammert werden. War es denn ein Brief oder eine Warensendung?
Eine Warensendung zuzukleben wäre natürlich auch verkehrt. Da wird es schon schwieriger, dem Versender Verschulden nachzuweisen, so dass im Zweifel der Empfänger auf dem Schaden sitzenbleibt.
Der Versender sollte dennoch eine Nachforschung beauftragen und sich um Schadensersatz bemühen. Wohl aussichtslos, aber wenn doch, erhält dies der Empfänger.
??? Ironisch gemeint?
Nein. Schau mal, was eine Warensendung überhaupt ist.
"Zur Kontrolle dieser Vorgaben ist offener Versand erforderlich, d. h. ein zerstörungsfreies Öffnen und Wiederverschließen der Verpackung z. B. mittels Musterklammern muss möglich sein. Die Kontrolle erfolgt durch Stichproben. Ein Briefgeheimnis ist bei einer Warensendung nicht gegeben. Falls diese Bedingungen nicht erfüllt sind, erfolgt eine Rücksendung oder es wird Nachentgelt erhoben." - Wikipedia
Wenn jedoch ausdrücklich Großbrief vereinbart war und der Versender von dieser Vereinbarung ohne vernünftigen Grund abgewichen ist, wirkt sich das wieder günstig auf deine Position aus.
Ok, ja ich habe einen Email-Verkehr wo ich frage ob der Artikel auch als Großbrief versendet werden kann. Daraufhin die Antwort, dass das dann 1,90€ macht. Und dann wurden schon Bank- und Adressdaten ausgetauscht
Dann sehe ich gute Chancen, dass du im Streitfall einen Schadensersatzanspruch zuerkannt bekommen würdest. Demnach sollte der Versender (meiner Meinung nach) lieber nicht streiten.
Ein Großbrief kostet mehr als 1,90 Euro. Eine "Große" Warensendung dagegen kostet 1,90 Euro. Das muss dich meiner Ansicht nach aber nicht interessieren. Großbrief ist Großbrief; und wenn der Versender dafür nur 1,90 Euro verlangt, ist das sein eigenes Problem.
Ok, vielen Dank. Der Postbote kann das zumindest auch bezeugen, dass der Umschlag leer war, da er ihn mir persönlich ausgehändigt hat und er hat mir einen Lieferzettel unterschrieben auf dem vermerkt ist, dass die Sendung nicht vorhanden war.
Gern, das klingt ja super :) Dann hoffe ich nur, dass die Identität des Versenders auch klar ist - nicht, dass es sich um einen Betrüger handelt?
Wenn sich weitere Fragen ergeben, wende dich gern wieder an mich.
Waren denn Klammern im Briefumschlag? Das müsste ja bei einer Warensendung der Fall sein. Die Klammern müssen natürlich so angebracht sein, dass der Inhalt nicht herausfallen kann.
Ne, war nicht zugeklemmt. Verkäufer hat mir aber sofort angeboten das Geld zurückzugeben. Also alles gut. Entweder das Shirt taucht noch auf oder ich bekomm mein Geld zurück
Großbrief auf dem Warensendung stand