wer entscheidet über die Wahl des Kindergarten? (getrennt lebende Eltern)

12 Antworten

Wenn sie beim Vater gemeldet ist, wird die Wahl wohl auf den Kindergarten im Wohnort des Vaters fallen. Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Wahrscheinlich er, das sie bei ihm gemeldet ist. Du könntest vor Gericht gehen, wenn du das wirklich willst, wobei ich unter diesen Umständen davon ausgehe, dass sie dem Vater recht geben, wenn die Kleine dort gemeldet ist. Ich würde mir das aber überlegen, denn soche Streitereien gehen immer auf Kosten der Kinder und sie bekommen viel mehr mit, als man glaubt. Zur Anmeldung braucht er dich nicht. Da muss nur ein Erziehungsberechtigter unterschreiben und das ist er ja.

Ihr solltet Euch die Kindergärten, die in Frage kommen, anschauen. Danach solltest Ihr Euch entscheiden. Nicht die Entfernung von dem einen oder dem anderen Elternteil sollte den Ausschlag geben, sonder die Qualität der jeweiligen Einrichtung. Favorisiert Ihr einen Montessori-Kindergarten? Einen Waldorf-Kindergarten? Welche Erziehungsmethoden werden in den Kindergärten angewandt? Wie groß sind die Gruppen? Wie sind die Gruppen zusammengesetzt? Da Euer Kind regelmäßig in den Kindergarten gehen soll, wäre vielleicht ein Kompromis möglich: Ihr sucht gemeinsam einen Kindergarten, der in etwas gleich weit von den beiden Wohnungen entfernt liegt. Dann ist es sowohl Dir als auch Deinem Ex-Mann möglich, Eure Tochter dorthin zu bringen, wenn sie bei dem anderen Elternteil ist. Die Wahl des Kindergartens sollte keine Kraftprobe sein. In drei Jahren kommt Eure Tochter in die Schule. Ihr tut gut daran, jetzt schon (gemeinsam) zu überlegen, welche Schule für Eure Tochter geeignet ist. In beiden Fällen - Kindergarten und Schule - stehen die Interessen Eurer Tochter im Vordergrund. Eure "Bequemlichkeit" beim Hinbringen und Abholen kommt erst danach. Und denke daran: Ihr seid die Eltern. Ihr müßt die Entscheidung treffen.

Ihr müsst euch einigen, einer von euch beiden hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht, der entscheidet letztlich dann auch.

ereste  28.02.2012, 11:56

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht gehört zum Sorgerecht dazu, es ist ein Teil davon. Es sei denn, es hatte einen eigenen Antrag gegeben, um das vom Sorgerecht abzutrennen (selten - und das wüßtest du ja, diekerstin).

Goodnight  28.02.2012, 12:00
@ereste

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat nur einer von beiden, das steht dann im Scheidungsurteil und ja natürlich gehört es zum Sorgerecht.

Niemand. Die Eltern müssen sich einigen. Kein Kindergarten oder Jugendamt wird das für Euch übernehmen, da Kindergarten keine Pflicht ist (im Gegensatz zur Schule). Wenn Ihr Euch gar nicht einigen könnt habt Ihr die Möglichkeit, Wuch beim Jugendamt beraten zu lassen. Aber entscheiden müsst Ihr.

Natürlich kann man auch alles gerichtlich enthscheiden lassen - aber ob das so gut ist für das Kind? Vielleicht will es ja in einen Kindergarten in den Freunde von ihr gehen bzw. wo sie schon jemanden kennt? Habt Ihr sie mal gefragt?

Und wo steht, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hab? Hierzu wurde keine gerichtliche Regelung getroffen. Der Umgang ist ja hälftig aufgeteilt.

ereste  28.02.2012, 11:57

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht gehört zum Sorgerecht dazu, es ist ein Teil davon.

diekerstin85 
Beitragsersteller
 28.02.2012, 11:59
@ereste

folglich haben wir auch beide das aufenthaltsbestimmungsrecht?