Wer bezahlt privates Werkzeug bei Diebstahl vom Firmen LKW?

3 Antworten

eventuell durch die eigene Haftpflichtversicherung. ich würde dem Arbeitgeber sagen, dass er neues Werkzeug besorgen soll, damit du weiter arbeiten kann. Vielleicht kannst du dich aber auch mit dem ebay Verkäufer wo du das Werkzeug gekauft hast, in Verbindung setzten und Dir eine Bescheinigung (bei gewerblichen Verkäufer) eine Rechnung schicken lassen

mausi8485 
Beitragsersteller
 29.10.2012, 11:11

leider waren das privatverkäufer wo man sowieso keine Rechnung bekommt

mausi8485 
Beitragsersteller
 07.11.2012, 11:05
@mausi8485

nur mal zur info:

unsere private haftplicht hat den schaden übernommen (zum glück). allerdings nur in höhe von 500€. aber besser als nichts wenn man bedenkt das der schaden eigentlich 3x so hoch ist.

und nochmal vielen dank für die hilfreichen tipps

Wenn keine Rechnungen existieren, wird es schwierig werden. Sicher wird der Chef oder ein Kollege aber schriftlich bestätigen, welches Werkzeug an Bord war. Daraus wird dann zumeist eine Pauschalsumme berechnet. Wenn der Arbeitgeber das Werkzeug jedoch nicht versichert hat, wird es überhaupt schwer werden, einen Schadenersatz zu bekommen. Denn in der Hausratversicherung des Arbeitnehmers sind Werkzeuge und Arbeitsmittel, welche ausschließlich der Berufs- oder Gewerbeausübung dienen, üblicherweise nicht mitversichert.

mausi8485 
Beitragsersteller
 29.10.2012, 11:15

ich weiß ja nicht wie das ist aber sein Chef möchte ja das Ware montiert wird und stellt kein Werkzeug zur Verfügung deswegen muß er ja auch sein privates mitnehmen. Kann man den Chef vielleicht irgendwie haftbar machen? ich hoffe ich hab mich verständlich ausgedrückt :)

Haftbar kann man den Chef nicht machen, ihn trifft ja kein Verschulden. Die eigene Hausratversicherung zahlt nicht, weil nicht innerhalb eines Gebäudes passiert ist, es sei denn, es ist Diebstahl aus KFZ mitversichert. Ggf zahlt die Inhaltsversicherung des Arbeitgebers, da fremdes Eigentum in der Hausrat-/Inhaltsversicherung mitversichert ist. Voraussetzung muss aber sein, dass diese Schäden mitversichert sind, es sich also um ein mitversichertes Ereignis handelt, was aber in den meisten Fällen nicht so ist (Versicherte Gefahren, die hier in Betracht kommen, sind "Transport" oder "Unbenannte Gefahren"). Also Hauratbedjngungen prüfen auf Diebstahl aus KFZ, oder Inhaltsversicherung des Arbeitgebers prüfen auf Transport und/oder unbenannte Gefahren)

mausi8485 
Beitragsersteller
 29.10.2012, 12:29

Danke schön . . .

Ruehrei1986  29.10.2012, 12:27

Ohne Rechnungen wird's schwierig, aber Schadenaufstellung anfertigen mit Neupreisen und Datum der Anschaffung (ungefähr) und auf Kulanz des Versicherers hoffen