Mit einem Pferd geblitzt werden?
Ist es möglich mit einem Pferd durch die 30er Zone mit 50 km/h zu galoppieren und geblitzt zu werden?
Wenn ja, ist das dann rechtswirksam?
23 Antworten
Grundsätzlich gilt man mit Pferd vor der Kutsche oder als Reiter als Verkehrsteilnehmer. Das bedeutet nix anderes, dass man sich ebenso an die gegeben Verkehrsregeln hält und natürlich auch, dass man sich an das oberste Gebot der StVO §1 hält:
1. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
2. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Wer also mit 50km/h anstatt 30 km/h sagen wir mal durch einen verkehrsberuhigte Bereich fetzt (was schon schlimm genug für´s Pferdebein mit dem Asphalt ist), kann mit Sicherheit zumindest Ermahnt oder wenn´s genug Passanten gibt, die sich aufregen, zu Bußgeld belangt werden.
Den expliziten Fall des Blitzens habe ich noch nicht gehört, um ehrlich zu sein. Dürfte auch mit der Identifikation ein Problem werden, wenn´s kein mobiler mit Sofortkasse ist ;-)
Mal ne kurze Frage: Galoppierst du mit nem Pferd auf Asphalt? Es gab bei meinem alten Stall man einen Unfall, als ein Pferd im Galopp auf Asphalt ausgerutscht ist. War zwar ein beschlagenes Pferd, ich wäre da aber trotzdem vorsichtig.
Zu deiner Frage: In manchen Bundesländern brauchst du im Gelände eine Plakette sichtbar am Pferd. Dadurch kann man Pferd und Halter identifizieren. Und wenn selbst Radfahrer mit E-Bike geblitzt werden, denke ich mal, dass selbiges auch zu Pferd geschehen kann.
Ich reite nicht...
Es ist möglich geblitzt zu werden, aber da du auf dem Pferd keine Möglichkeit hast deine Geschwindigkeit zu kontrollieren, hast du keine rechtlichen Folgen zu erwarten.
In England gab es eine Radarfalle in einer Zone in der nur 10 kmh erlaubt waren, diese wurde zum Spaß von Fußgängern, Radfahrern und versehentlich von einem Esel ausgelöst.
"kontrollieren" im Sinne von "überprüfen". Ein Auto hat ein Tachometer, das fehlt dem Pferd. Man kann zwar langsam oder schnell reiten, aber wie schnell man jetzt genau unterwegs ist, kann man nicht kontrollieren/überprüfen.
Ja geht. Es gibt nen Blitzer in ner 10er Zone und da werden regelmäßig Fußgänger geblitzt (diese müssen aber zu zweit sein da der Blitzer sie sonst nicht eekennt ^^) also ja, geht auch mit nem Pferd, Pferd ist aber kein Fahrzeug, passiert also nichts. Dennoch würde ich es für sehr verwerflich halten mit 50 durch die 30er zone zu galoppieren
Hallo GiniMCDini,
Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten gem. § 3 der Straßenverkehrsordnung nur für denjenigen der ein Fahrzeug führt. Nachzulesen unter folgendem Link:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html
Dementsprechend gelten die Geschwindigkeitsbegrenzungen
- nicht für Fußgänger,
- nicht für Reiter und auch
- nicht für Pferde
Schöne Grüße
TheGrow
Also ein Kutschpferd darf nicht schneller als 30 km traben, der Reiter aber mit 65 am Kindergarten vorbei galoppieren...was gibts sonst noch in Schildburga?
Beschwer Dich nicht bei mir.
Ich habe den § 3 der StVO der regelt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzungen nur für Fahrzeuge gilt genauso wenig gemacht wie den § 24 der StVO der regelt, das nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind N I C H T Fahrzeuge im Sinne der Verordnung sind!
Insofern ist nicht einmal Dein Einwand mit dem Kutschpferd richtig, denn auch eine Kutsche ist ein nicht motorbetriebenes Fortbewegungsmittel und somit auch kein Fahrzeug im Sinne der StVO
Seit wann hat ein Reiter nicht die Möglichkeit, die Geschwindigkeit seines Pferdes zu kontrollieren?!