Feuerwerk mit der Post schicken? welche Strafe?

3 Antworten

Wenn DHL oder andere Versanddienstleister dies rausbekommen, können Sie den Versendern ziemliche Probleme machen und werden rechtlich dagegen angehen. Außerdem ist eine Strafanzeige wegen Verletzung des Sprengstoffgesetzes ebenfalls sehr wahrscheinlich. Das gilt selbst bei minimalsten Mengen z.B. 1 Päcken wo insgesamt nur 2g NEM enthalten sind. Dies gilt als Sprengstoff und ist nur so zu versenden. Wenn da etwas passiert werden die Händler Ihres Lebens nicht mehr froh!

P.S. Ein Entzug des Gewerbescheins ist ebenfalls die Folge sowie das Verbot, das die Verantwortlichen nie wieder im Leben ein Gewerbe betreiben dürfen!

Joh525 
Beitragsersteller
 16.04.2014, 19:02

also is der händler dran nicht ich wenn ichs bestellt hab?

DerDog  02.06.2014, 20:26
@Joh525

Ja genau. Du bist ja nicht dafür verantwortlich wie der Händler seine Ware verschickt :). Dafür kann der Händler mittlerweile sogar eine Klage vom Verbraucherschutz oder vom Versanddienstleister bekommen da man damit die Zusteller in Gefahr bringt. Wenn es zu einem Unfall kommt und dabei rauskommt das jemand Gefahrgut versendet, wird der Versender nie wieder glücklich.

DHL befördert keine Sendungen, deren Inhalt der Gefahrgutverordnung unterliegen. Und das ist meist bei Feuerwerk der Fall.

Drainage  12.04.2014, 03:13

Absolut korrekt.

HansaPils  12.04.2014, 13:39
@Drainage

Jugendfeuerwerk unterliegt nicht der Gefahrengutverordnung

DerDog  12.04.2014, 13:46
@HansaPils

Dann hast du keine Ahnung davon! Klasse 1 (Kat 1) Feuerwerk jeglicher Art unterliegt der Gefahrgutklasse 1.4S und ist somit Gefahrgut. Bei der Klasse 2 (Kat 2) oder auch Silvesterfeuerwerk ist es die Gefahrgutklasse 1.4G. Die Klassen 1.4S und 1.4G unterliegen der Klasse 1 bei den Gefahrguttransportklassen und sind somit nur von Fahrern mit ADR Schein transportierbar. DHL befördert garkein Gefahrgut. DPD ist einer der wenigen in Deutschland wobei hier Sonderverträge mit den einzelnen Händlern abgemacht werden. Der Preis bei 1.4S & 1.4G liegt bei 20 bis 30 Euro, je nach Vereinbarung mit DPD!

es muss als gefahrugt deklariert sein. bei privatverkäufern ist dies meist natürlich nicht der fall. ich mache das dann auch immer nicht,weil in deutschland selbst tischtennisbälle gefahrugt sind. aber das wäre mir zu blöd da was drauf zuschreiben und extra zu zahlen.