Wenn man Alkohol unter 18 kaufen WILL, Strafe?
Also meine Frage ist:
Wenn man Alkohol z.B. an einer Tankstelle kaufen will, aber noch nicht 18 ist, was sagen die Angestellten dann? Dürfen die die Polizei rufen und den Eltern Bescheid sagen oder einen rausschmeisen oder wie ist das?
Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass meine 14-Jährige Freundin an der Tanke Alkohol kaufen konnte, sie sieht nämlich nicht aus wie 18, und sie hat Jägermeister und sowas gekriegt. Also ich will nix kaufen, aber ich glaub ihr das nicht so wirklich...
glg Teebeutelchen98 :-)
15 Antworten
Der Verkäufer macht sich Strafbar denn er "Verkauft" die Drogen ja, Nachfrage ist nicht Strafbar, deinen Eltern kann er natürlich bescheid geben, die Polizei wird wohl niemand ihretwegen rufen.
Lediglich dem Verkäufer wird die Polizei in so einer Situation nachgehen.
thx :)
Es darf nichts verkauft werden, aber meines Wissens nach, besteht keine Anzeigepflicht. Ich hab ne Weile im Verkauf gearbeitet, aber mir wurde nie etwas von einer Anzeigepflicht erzählt. Man macht sich halt als Verkäufer strafbar, wenn man was verkauft.
Es ist nicht strafbar, es ist nur strafbar für den Verkäufter wenn er Alkohol an minderjährige verkauft, aber es zu probieren ist sicher nicht strabar. Es könnte allerdings sein, dass der Verkäufer dich/deine Freundin rauswirft, das halte ich aber für unwahrscheinlich :) Normal fragen die einfach nach dem Ausweis, und wenn du keinen hast sagen sie das können sie dir nicht verkaufen. Es gibt aber auch tankstellen, bei denen die Verkäufer das nicht so genau nehmen, kann also gut sein dass deine Freundin den Schnaps an der Tanke bekommen hat :)
Die sagen rein garnichts, außer, dass du das Getränk nicht erwerben kannst/darfst.
Mehr als das dürfen sie nicht tun, denn es könnte ja auch sein, dass du dir dieser Begrenzung nicht bewusst warst.
Es gibt selbstverständlich einige, die keinen Ausweis verlangen, da sie sich keine Mühe machen wollen oder nur auf die Verkaufszahlen achten, jedoch hast du dann die Möglichkeit, diesen Verkäufer anzuzeigen, denn das ist strafbar.
Gruß!
©Brillstein
Leider, haben es Verkäufer auch nur auf das Geld abgesehen...
Das kaufen ist nicht strafbar. Das Verkaufen aber schon. Die Strafe kann locker ein Monatsgehalt des Kassierers übersteiegn wenn der erwischt wird. Also der Polizei einen Tip geben, die schicken dann freiwillige Jugendliche zum Testkaufen. Da sieht man dann ob das da geht und die werden auch gleich richtig bestraft.
Wenn sich ein verkäufer weigert an Minderjährige zu verkaufen wird der nicht die Polizei holen. Der versuch bzw. der Kauf von Aklkohol durch Minderjährige ist nicht strafbar, nur der verkauf. Nur wenn "der Bengel" Randale macht, dann wird die Polizei wegen der Randale geholt und die werden den Eltern dann genau erzählen warum der Bengel randale gemacht hatte!