Wenn ich eine Freundin bei mir Wohnen lassen möchte , muss sie im Mietvertrag stehen ( Ummeldung)?
Hi @ll
Wenn ich in einer Wohnung wohne die ich komplett Bezahle und möchte das eine Freundin zu mir zieht. Muss sie dann im Mietvertrag drinne stehen , wenn sie sich ummelden möchte ? Also ich will ja auch die Miete komplett Bezahlen aber trotzdem möchte ich das meine Freundin hier lebt. Und um sich ummelden zu können braucht sie ja einen Mietvertrag oder ?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen .
Wünsche euch allen noch einen schönen Sonntag
9 Antworten
Dein Vermieter muss bescheid wissen, einwenden darf er nichts, wenn die Wohnung groß genug ist, die Nebenkosten dürfen aber "angepasst" werden.
Zum Ummelden braucht sie ledglich eine Wohnungsgeberbescheinigung von dir, Miete zahlen muss sie nicht. Vordrucke kannst du runterladen, z.B. hier
https://www.umzugcheckliste.org/wohnungsgeberbestaetigung/#
PS: Ich würde auf den gemeinsamen Mietvertrag verzichten - der kann nur gemeinsam gekündigt werden, was im Falle von Trennungen immer wider zu üblen Streitereien führt. Lieber andere Vereinbarungen (was gehört wem, wenn sie Möbel mitbringt oder ihr gemeinsam etwas anschafft) schriftlich festhalten.
Die meisten Vermieter kennen die Vorgaben durchaus und riskieren keinen Rechtsstreit, den sie höchstwahrscheinlich verlieren werden...
Natürlich dürfen sie widersprechen, die zulässigen Gründe dafür sind aber sehr überschaubar:
https://tp-rechtsanwaelte.de/nachzug-partner-in-den-mietvertrag/
Einen dauerhaften Einzug nicht zu melden, kann dagegen zur Kündigung führen...
Eine Meldung beim Vermieter reicht halt nicht aus. Es bedarf der Zustimmung des Vermieters.
Das steht aber auch genau so in dem von dir verlinkten Text, naemlich an dieser Stelle: https://tp-rechtsanwaelte.de/nachzug-partner-in-den-mietvertrag/#d
Ja, er muss zustimmen und du hast dir das Fleißsternchen für überkorrekte Wortwahl redlich verdient.
⭐
Wenn ich einen Text verlinke, gehe ich einfach davon aus, dass ein interessierter FS ihn liest und versteht.
Na ja, eine korrekte Wortwahl duerfte hier wohl auch erforderlich sein. Nicht, dass die FS glaubt, eine einfache Meldung an den Vermieter reiche aus, ihre Freundin ohne Zustimmung des Vermieters einziehen laesst und ihr dann die Kuendigung ins Haus flattert.
Lieber Höhlenmensch, du wusstest es besser, ich ziehe den Hut vor deiner unendlichen Weisheit und verzichte ganz bewusst darauf, deine "falsche Wortwahl"
Verweigert er die Genehmigung, kannst du sie einklagen.
jetzt auch zu zerpflücken.
Sie muss nicht mit im Mietvertrag stehen, um sich anmelden zu koennen. Fuer die Anmeldung benoetigt sie eine Wohnungsgeberbescheinigung. Wenn du an sie untervermietest oder sie auch nur einfach so kostenlos bei dir wohnen laesst, musst du diese ausstellen. Dein Vermieter hat damit dann nichts zu tun.
Dennoch musst du dir eine Genehmigung deines Vermieters holen. Zu dieser ist er beim Zuzug eines Lebenspartners in aller Regel zwar sowieso verpflichtet, ohne dessen Genehmigung darfst du sie aber trotzdem nicht einziehen lassen. Es koennte dir sonst die Kuendigung drohen. Verweigert er die Genehmigung, kannst du sie einklagen.
1. Du musst den Zuzug der Freundin dem Vermieter melden, da sich dadurch uU Anpassungen bei der Berechnung der Nebenkosten ergeben.
2. Du solltest die Freundin NICHT in deinen Haupt-Mietvertrag mit aufnehmen, da es bei einer Trennung zu Schwierigkeiten kommen kann.
3. Du solltest bei deinem Vermieter zwecks Erlaubnis zur Untervermietung anfragen und einen Untermietvertrag abschließen. Dabei kommt es nicht auf die Höhe der Untermiete an, sondern du sicherst damit deine Freundin ab, damit sie im Falle deines Ablebens in den Mietvertrag eintreten kann.
... sondern du sicherst damit deine Freundin ab, damit sie im Falle deines Ablebens in den Mietvertrag eintreten kann.
Das interessiert mich jetzt. Auf welcher Rechtsgrundlage hat ein Untermieter einen Anspruch darauf, nach dem Versterben ihres Vermieters ("Untervermieters") in dessen Mietvertrag einzusteigen?
§563 BGB gilt auch für Lebenspartner.
Das Vorhandensein eines Untermietvertrags kann als Indiz einer solchen Partnerschaft gewertet werden.
Sind damit nicht ausschliesslich eingetragene Lebenspartner gemeint?
Nein. (zumindest mMn, du weißt ja, vor Gericht und auf hoher See...)
Abs. 2 Satz 3:
Dasselbe gilt für Personen, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen.
Du musst es dem Vermieter melden und er muss eine Bestätigung zur Ummeldung schreiben. Im Mietvertrag muss sie allerdings nicht drin stehen.
Mache es nicht.
Wenn sie im Vertrag steht, kann sie da auch immer wohnen.
Wenn ihr euch trennt, zieht sie einfach nicht aus und du hast die Arschkarte.
sehe ich auch so
Danke , aber kann sie sich dann trotzdem ummelden ? Lg
Ja, ich denke schon.
Na ja, zustimmen muss er schon auch. Dazu ist er zwar in aller Regel verpflichtet, aber eben nicht immer. Verweigert er die Zustimmung, darf die Freundin auch nicht einziehen. Dann kann nur ein Gericht pruefen, ob er zur Verweigerung der Zustimmung berechtigt ist oder nicht.