Wenn einem das Alter auf dem Personalausweis nicht geglaubt wird darf man dann die Polizei rufen?
Da ich auf meinem Passfoto noch sehr jung aussehe da es vor 4 Jahren aufgenommen wurde aber ich jetzt schon 16 geworden bin wollte ich wissen ob man in so einem Fall die Polizei rufen darf wenn der Verkäufer mir Bier oder ähnliches nicht verkauft da er mir dies nicht glaubt. Dies wollte ich nur mal wissen da es mir passieren kann da ich jetzt immer noch sehr jung aussehe. Hoffe ihr könnt mir helfen.
9 Antworten
Grundsätzlich muss dir ein verkäufer gar nichts verkaufen wenn er nicht möchte. Das alter ist kein problem. Es kann sein das der verkäufer meint das es nicht deiner ist wenn die ähnlichkeit mit dem passbild nicht erkennbar ist. Solange du auf dem bild halbwegs als du selbst erkennbar bist sollte es keine probleme geben. Wenn du jung aussiehst wirst du nur öfter nach dem ausweis gefragt. Das der ausweiß gefälscht ist davon geht eigentlich niemand so wirklich aus weils in deutschland nicht wirklich häufig vorkommt. Wenn der verkäufer nicht der besitzer des ladens ist lass dir den marktleiter bringen und regel das mit dem. (z.b. wenn du in nem lidl einkaufst) Wenn sie dir dann immernoch nicht die sachen verkaufen wollen geh einfach in nen anderen laden. Die polizei wird dir da nicht helfen können.
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Aber traurig ist: Kaum 16 und hat keine anderen Probleme außer die Angst nicht an den Stoff ranzukommen...
Du darfst aber nur um fest zu stellen ob die Ausweis echt ist und eventuell zu Personalienkontrolle.
Weigert sich der Verkäufer, hat er immer noch das gute Recht NICHT zu verkaufen.
Dann warte erst mal ab, bis es Dir passiert ist, und dann kann man immer noch überlegen was man macht. Aber es wird Dir bestimmt nicht passieren, denn den Ausweis muss man anerkennen und da zählt dann das Geburtsdatum.
Nein, Polizeieinsatz ist nicht angebracht (kann Gebühren kosten). Das Geburtsdatum ist maßgebend und nicht das Foto (vielleicht mal ein Neues machen lassen).
Vielleicht hast du noch ein anderes Papier mit neuerem Foto (Schülerausweis, Führerschein etc.).
der verkäufer gut ja hauptsächlich auf dein bday. die antwort lautet aber nein. die polizei darf nur über den notruf gewählt werden wenn eine straftart begangen wurde.
Ok gut danke. Wie könnte ich ihn denn überzeugen wenn er mir die Ausgabe verweigert ?