Weniger Gehalt im 1. Ausbildungsmonat?
Hallo Leute,
ich bin seit 1.8. Auszubildender als Industriekaufmann und habe gestern am 30.8. mein erstes Gehalt erhalten. Ich bekomme ohne Abzüge 670€ im 1. Lehrjahr. Nach meinen Rechnungen bleiben mir dann netto ca. 530€. Dieser Wert wurde sogar angezeigt als ich mich mit einer Personalerin am Ende der 1. Woche selber eingestellt habe. Nun mein Problem: Auf dem Kontoauszug habe ich 444€ ausgezahlt bekommen und das kommt ja mal so gar nicht sein. Was kann das Problem sein? In der 3. Woche war ich eine Woche krankgeschrieben, aber habe alles regelkonform eingereicht, also daran kann es eigentlich nicht liegen. Hat jemans eine Idee? Werde auf jeden Fall mal morgen in der Personalabteilung nachfragen, aber will nicht ganz uninformiert dort auftauchen.
7 Antworten
Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer/Auszubildender bei Krankheit den Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung.
Im den ersten 4 Wochen (nicht im ersten Monat!!) eines Beschäftigung/Ausbildungsverhältnisses greift die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht (Wartezeit) - der ArbG könnte aber freiwillig zahlen oder es ist tarifvertraglich geregelt, daß die Lohnfortzahlung vom ersten Tag an greift.
Du hast in den ersten 4 Wochen dann Anspruch auf Krankengeld wenn die Krankheitstage nicht gezahlt werden - daher solltest Du Dich umgehend mit Deiner Krankenkasse in Verbindung setzen - der Ausbildungsbetrieb hat übrigens auch die Pflicht, Dich bei Ausbildungsantritt auf diese Problematik hinzuweisen.
Da du noch keine 4 Wochen gearbeitet hast steht dir vom Arbeitgeber noch keine Lohnfortzahlung ( in den ersten 6 Wochen ) im Krankheitsfall zu,da hättest du einen Antrag bei deiner Krankenkasse stellen müssen,also frag da mal nach !
Während der ersten 4 Wochen hast du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dafür hättest du Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen müssen.
Kommt im allgemeinen natürlich gut an, wenn der Azubi in der 3. Woche arbeitsunfähig ist.
Trotzdem kommt das schlecht rüber.
Glaub mir darüber habe ich mir mehr als genug Gedanken gemacht, meine Ausbilderin (die Chefin der Personalabteilung) hat mich aber beruhigt und gesagt das sowas halb so wild sei. Außerdem ist mein Problem nicht das der Betrieb mich auf dem Schirm hat weil ich gefehlt habe.
Hast du deine Lohnabrechnung mal angeschaut, da werden alle Abzüge aufgelistet. Der genaue Auszahlbetrag steht dort auch. Gibt es da etwas Ungewöhnliches?
Klar, kannst du nachfragen, aber mit Steuerklasse 1, muss man mit ca. 1/3 des Lohns an Abgaben rechnen.
Möglicherweise musst Du für die 1 Woche krank Krankengeld von der Krankenkasse beantragen.
Ich hab mal wo gearbeitet, wo erst nach 6 Wochen Krankengeld vom Betrieb gezahlt wurde.
Habe die Krankmeldung auch direkt der Krankenkasse zukommen lassen von daher sollten die das dann ja machen. Allerdings sind die 89€ Differenz nicht der Wert den ich in 1er Woche verdiene, deswegen bin ich verwirrt.
Krankengeld wird auf ANTRAG gewährt. Dieses wird dann für jeden Kalendertag gezahlt. Daher muss die AU auch bis zum Sonntag einschließlich lauten.
von einer Krankmeldung kommt nicht automatisch das Krankengeld, das muss extra beantragt werden
Okay danke ich werde meine Krankenkasse kontaktieren und weiterschauen. Muss mich erstmal in diese ganze Materie reinfuchsen deswegen meine Verwirrung.
Könnte aber stimmen.
Rechne mal die 530 Euro (Monat) durch 30 Tage und das, was da rauskommt, mal 5 Tage (1 Woche) - dann bist Du bei ca. 89 Euro.
Nein hast recht. Ich kontaktiere morgen die Krankengeldhotline der Tk und sehe dann weiter. Auf jeden Fall danke für die Hilfe
Okay ich werde mal schauen. Außerdem suche ich mir eine akute Bronchitis bestimmt nicht in der 3. Woche aus glaub mir ich gehe noch gerne zur Arbeit. ;)