Weniger Gehalt im 1. Ausbildungsmonat?

7 Antworten

Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer/Auszubildender bei Krankheit den Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung.

Im den ersten 4 Wochen (nicht im ersten Monat!!) eines Beschäftigung/Ausbildungsverhältnisses greift die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht (Wartezeit) - der ArbG könnte aber freiwillig zahlen oder es ist tarifvertraglich geregelt, daß die Lohnfortzahlung vom ersten Tag an greift.

Du hast in den ersten 4 Wochen dann Anspruch auf Krankengeld wenn die Krankheitstage nicht gezahlt werden - daher solltest Du Dich umgehend mit Deiner Krankenkasse in Verbindung setzen - der Ausbildungsbetrieb hat übrigens auch die Pflicht, Dich bei Ausbildungsantritt auf diese Problematik hinzuweisen.

Da du noch keine 4 Wochen gearbeitet hast steht dir vom Arbeitgeber noch keine Lohnfortzahlung ( in den ersten 6 Wochen ) im Krankheitsfall zu,da hättest du einen Antrag bei deiner Krankenkasse stellen müssen,also frag da mal nach !

Während der ersten 4 Wochen hast du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dafür hättest du Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen müssen.

Kommt im allgemeinen natürlich gut an, wenn der Azubi in der 3. Woche arbeitsunfähig ist.

IndustriePeter 
Beitragsersteller
 31.08.2016, 23:16

Okay ich werde mal schauen. Außerdem suche ich mir eine akute Bronchitis bestimmt nicht in der 3. Woche aus glaub mir ich gehe noch gerne zur Arbeit. ;)

IndustriePeter 
Beitragsersteller
 31.08.2016, 23:21
@DerHans

Glaub mir darüber habe ich mir mehr als genug Gedanken gemacht, meine Ausbilderin (die Chefin der Personalabteilung) hat mich aber beruhigt und gesagt das sowas halb so wild sei. Außerdem ist mein Problem nicht das der Betrieb mich auf dem Schirm hat weil ich gefehlt habe.

Hast du deine Lohnabrechnung mal angeschaut, da werden alle Abzüge aufgelistet. Der genaue Auszahlbetrag steht dort auch. Gibt es da etwas Ungewöhnliches?

Klar, kannst du nachfragen, aber mit Steuerklasse 1, muss man mit ca. 1/3 des Lohns an Abgaben rechnen.

Möglicherweise musst Du für die 1 Woche krank Krankengeld von der Krankenkasse beantragen.

Ich hab mal wo gearbeitet, wo erst nach 6 Wochen Krankengeld vom Betrieb gezahlt wurde.

IndustriePeter 
Beitragsersteller
 31.08.2016, 23:13

Habe die Krankmeldung auch direkt der Krankenkasse zukommen lassen von daher sollten die das dann ja machen. Allerdings sind die 89€ Differenz nicht der Wert den ich in 1er Woche verdiene, deswegen bin ich verwirrt. 

DerHans  31.08.2016, 23:16
@IndustriePeter

Krankengeld wird auf ANTRAG gewährt. Dieses wird dann für jeden Kalendertag gezahlt. Daher muss die AU auch bis zum Sonntag einschließlich lauten.

peterobm  31.08.2016, 23:18
@IndustriePeter

von einer Krankmeldung kommt nicht automatisch das Krankengeld, das muss extra beantragt werden

IndustriePeter 
Beitragsersteller
 31.08.2016, 23:19
@peterobm

Okay danke ich werde meine Krankenkasse kontaktieren und weiterschauen. Muss mich erstmal in diese ganze Materie reinfuchsen deswegen meine Verwirrung.

beangato  31.08.2016, 23:20
@IndustriePeter

Könnte aber stimmen.

Rechne mal die 530 Euro (Monat) durch 30 Tage und das, was da rauskommt, mal 5 Tage (1 Woche) - dann bist Du bei ca. 89 Euro.

IndustriePeter 
Beitragsersteller
 31.08.2016, 23:26
@beangato

Nein hast recht. Ich kontaktiere morgen die Krankengeldhotline der Tk und sehe dann weiter. Auf jeden Fall danke für die Hilfe