Wen muss bzw. sollte ich informieren, wenn ich arbeitslos werde?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ausser dem Arbeitsamt geht das zunächst niemanden etwas an. Sollte es allerdings Schwierigkeiten mit der Bewilligung des Arbeitslosengeldes geben, z.B. in der Form, dass die Bearbeitung länger dauert, und Du Probleme mit der Miet- oder Stromzahlung bekommst, solltest Du Dich rechtzeitig an Deinen Vermieter und den Stromanbieter wenden. In der Regel hat man dort Verständnis und ist entgegenkommend, d.h. man wartet auch mal bis das Amt zahlt. Ist das Kind erst in den Brunnen gefallen und es haben sich Rückstände aufgebaut, ist das Verständnis meistens eher begrenzt.

Das geht niemanden etwas an, höchstens wenn du privat versichert warst, dann zahlt die Arge die Beiträge wenn man 5 Jahre privat versichert war. Du musst dann ggf. eine gesetzliche KK suchen, das ist alles.

Ich habe auf einer Rechnung von meinem Kfz-Versicherer stehen, dass ich in einer bestimmten Branche beschäftigt bin und sie informieren muss, wenn sich daran was ändert. Ist das verpflichtend?

Nur beim Arbeitsamt.Solange der Vermieter sein Geld bekommt,geht es ihn nichts an,ob du arbeitslos bist oder nicht!

Niemanden außer dem Amt. Deiner Familie solltest du es wahrscheinlich noch sagen.