Welcher Steuersatz im Einzelhandel?
Hallo,
normal gilt ja eine Besteuerung von 19%. In Ausnahmen sind es aber auch 7%.
Nun meine Frage: Muss ein Geschäft, welches Unikate anbietet, also zb handgemachtes, selbstgenähtes oder selbstgemaltes auch 19% versteuern oder kann man bei diesen Produkten auch die 7% regel anwenden?
Freue mich auf Antworten. Sehr gern mit Quelle.
Danke!
6 Antworten
Für bestimmte Lieferungen und Leistungen ermäßigt sich dieser allgemeine Steuersatz gemäß § 12 Abs.2 UStG auf derzeit 7%.
Lieferungen und Leistungen, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen sind zum Beispiel:
- Lebensmittel
- Bücher und Zeitungen
- Kunstgegenstände
- Hotelübernachtungen (neu seit 01012010).
Dabei gibt es eine ganze Reihe nur schwer nachvollziehbarer Unterschiede. So werden zB. Getränke generell mit 19% besteuert.
Da es sich bei Ihnen um handgemachtes, selbstgenähtes oder selbstgemaltes handelt würde soweit die 19% Steuer anfallen außer sie können es als Kunstgegenstände bezeichnen.
Ja, und wann oder was sind Kunstgegenstände?
Hat der Gesetzgeber da auch vorgaben oder ist das Grauzone?
Im Sinne von Art. 5 III GG
formeller Kunstbegriff:
Kunst liegt dann vor, wenn das Werk Strukturmerkmale aufweist, aufgrund
derer es einem bestimmten Werktyp (z.B. Malerei, Bildhauerei, Dichtung,
Parodie, Karikatur, Theaterspiel usw.) zugeordnet werden kann.
materieller Kunstbegriff:
Kunst liegt vor, wenn das Werk das geformte Ergebnis einer freien
schöpferischen Gestaltung ist, in dem der Künstler seine Eindrücke,
Erfahrungen und Erlebnisse zu unmittelbarer Anschauung bringt und das
auf kommunikative Sinnvermittlung nach außen gerichtet ist.
offener Kunstbegriff:
Das kennzeichnende Merkmal einer künstlerischen Äußerung liegt darin,
dass es wegen der Mannigfaltigkeit ihres Aussagegehalts möglich ist, der
Darstellung im Wege einer fortgesetzten Interpretation immer
weiterreichende Bedeutung zu entnehmen. Kunst liegt daher vor, wenn das
Werk interpretationsfähig und -bedürftig sowie vielfältigen
Interpretationen zugänglich ist. Demgegenüber hebt sich das
nichtkünstlerische Werk durch eindeutige Begrenztheit, rasche
Durchschaubarkeit und "fraglose" Aussagen und Formen ab, so dass jedes
weitere Nachsinnen oder Forschen überflüssig erscheint.
"Welcher Steuersatz im E I N Z E L H A N D E L ?"
Ob EINZELhandel oder GROßhandel ist nicht relevant.
Die 7% gelten ausschließlich für Lebensmittel, alles andere muss mit 19% besteuert werden.
Die Wahl welcher Steuersatz verwendet wird liegt hier nicht beim Einzelhändler.
"Die 7% gelten ausschließlich für Lebensmittel..."
Falsch!
Bitte § 12 Abs. 2 UStG lesen!!!
Ja, das ist definitiv falsch. Sorry.
hier der Link zu §12
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html
Okay, das die Liste soo lang ist war mir nicht bewusst :D
Gerade die Zeitungen..
Naja, im Lebensmitteleinzelhandel kommst halt mit Kunstgewerbe nich soo oft in Berührung
:D
Der Steuersatz von 7 % gilt nur für die in § 12 Abs. 2 UStG aufgeführten Umsätze.
Sehr gern mit Quelle.
U.a. § 12 Abs. 2 UStG.
ok, definieren sie mir bitte:
"
"
ähm, warum zitierst du ausgerechnet die Nr. 7 c?
Antwort von Kevin ist zu 100% richtig ...
(2) Die Steuer ermäßigt sich auf 7 Prozent für die folgenden Umsätze
So beginnt der Absatz 2.
Wasser, ausgenommen
- Trinkwasser, einschließlich Quellwasser und Tafelwasser, das in zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Fertigpackungen in den Verkehr gebracht wird,
- Heilwasser und
- Wasserdampf
Das schließt doch Getränke nicht generell aus, oder?
Ich müsste mal nachsehen, aber ich dachte bei uns auf Arbeit geht Mineralwasser, Cola, Limo etc. mit 7% rüber.
Nur halt Tafelwässer und Alkoholika nicht..
Bin mir aber grade nicht ganz sicher.