Welchen Einfluß hat der Elternbeirat im KiGa auf die Personalentscheidung?
Hallo! Ich bin im EB unseres Kindergartens und weiß, das der EB bei Personalentscheidungen, sprich Einstellungen, gehört werden muß. Was ist, wenn das nicht passiert ist? Hat man Möglichkeiten gegen die Einstellung im Nachhinein Einspruch einzulegen?
Wir hatten in unserem Kindergarten (Träger: kath. Kirche) ein super Team. Leider wurden beide Erzieherinnen, sowohl die Leitung des KiGa´s als auch die Gruppenleiterin aufgrund von Schwangerschaft ersetzt. Unser Pfarrer hat die Personalentscheidung eigenmächtig getroffen und dazu weder das restliche Team (die durften lediglich beim Vorstellungsgespräch dabei sein) noch den Elternbeirat gehört. Nun passen die beiden "Neuen" nicht ins Team und auch die bisher überdurchschnittlich guten Angebote werden gar nicht mehr oder nur verschlechtert ausgeführt. Die Eltern sind sehr enttäuscht über das rapide absackende Niveau unseres KiGa´s.
Nun meine Frage: Können wir aufgrund des Formfehlers des Nicht-Anhörens des EB im Nachhinein gegen die Einstellungen vorgehen?
2 Antworten
Soweit ich weiß,hat der EB keinerlei Entscheidungsgewalt bei Personalentscheidungen.Es ist aber vorgeschrieben, dass ein Trägervertreter,ein Vertreter des Betriebsrates und die Leitung des Kigas bei den Vorstellungsgesprächen dabei sind. Wer letztendlich eingestellt wird,entscheidet allein der Arbeitgeber und das ist in eurem Fall die ( Kirchen-)Gemeinde.So gesehen,ist alles korrekt abgelaufen.Allerdings sollte aus Anstand dem bestehenden Team Mitentscheidungsrecht eingeräumt werden. Ich selbst bin Leiterin einer Kita und wurde bisher immer in alle Personalentscheidungen eibezogen und habe auch immer dasPersonal eingestellt, das ins Team passt.
Die Standardantwort: kommt darauf an.
Auf das Bundesland, auf den Träger, auf die KiGa-Satzung etc. pp.
Selbst wenn jemand hier schon mal ein ähnliches Problem hatte, werden die Umstände sicher nicht 1:1 übertragbar sein.
Wenn es Euch denn so wichtig ist, bleibt wahrscheinlich eh nur der Weg zum spezialisierten Anwalt, denn "einfach so" wird das Arbeitsverhältnis wohl nicht aufgelöst werden...