Welche Strafe würde man in einem fairen Faustkampf zwischen Mann und Mann mit Todesfolge bekommen?
Keine Waffen, keine Werkzeuge einfach nur Faust gegen Faust und einer stirbt?
12 Antworten
Es ist trotzdem Todschlag und wird mit einer Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren bestraft.
Außnahme: Notwehr und es passiert durch einen Unfall.
LG Fabi
Oder es ist halt einfach nur eine Körperverletzung mit Todesfolge. Oder wenn der Körperverletzung rechtsgültig zugestimmt wurde vielleicht auch nur Fahrlässige Tötung oder einfach ein Unfall. zu beachten ist hier das man einer Körperverletzung eigentlich nur bis zu einem bestimmten Grad Zustimmen kann.
Im sportlichen Wettkampf (offizieller Fight), ist das ein Unfall, so tragisch es ist. Man wird im Hintergrund nach Ursachen forschen, ggf. nach Doping, Medikamentenmissbrauch, etc., die eine Todesfolge begünstigen könnten. Sagen wir mal, der Boxer hatte eine nicht ausgeheilte Kopfverletzung und hat starke Schmerzmittel genommen und ist deswegen an einer Hirnblutung bei einem Schlag gestorben, dann hat man im Hintergrund einen oder mehrere Schuldige, der andere Boxer jedoch ist nicht schuld.
Wenn es jetzt aber ein Straßenkampf ist, weil zwei halbstarke "Helden" meinen, um etwas buhlen zu müssen, ist es entweder Körperverletzung mit Todesfolge oder Totschlag, in jedem Fall hat es rechtliche Konsequenzen und zwar sehr heftige!
Ist es ein Notfall, Person A wird von Person B bedroht und angegriffen, Person A trifft B so am Kopf, das B tot umfällt, ist es Notwehr und damit straffrei, das muss aber lückenlos bewiesen werden.
Es gibt keine "fairen Faustkämpfe". Gewalt ist immer ein Verbrechen, wenn es zu gesundheitlichen Schäden kommt, außer bei offiziellen und zugelassenen Boxveranstaltungen oder anderen Kampfsportarten.
Doch die gibt es sehr wohl, es macht einen gewaltigen Unterschied ob jemand irgendwo verprügelt wird oder ob zwei einvernehmlich Schlägern.
Wenn es ein sportlicher Boxkampf war (mit Handschuhen, Schiedsrichter) dürfte es als Unfall keine Strafrechtlichen Konsequenzen haben. Auch beim Boxsport kann das passieren.
Wenn es ein einvernehmlicher Kampf zum Kräftemessen war, dürfte es darauf ankommen ob man ernsthafte Verletzungen von vorneherein in Kauf genommen hat. So eindeutig als Totschlag oder schwere Körperverletzung kann ich das als juristischer Laie nicht zuordnen.
Ein Duell also mit Waffen und mit beabsichtigter Verletzung oder Tötung, würde juristisch als Totschlag geahndet (gegoogelt) ... aber ein Faust- oder Ringkampf dürfte da kaum drunter fallen. Der eingeplante blaue Fleck, Veilchen etc wird kaum als in Kauf genommene schwere Körperverletzung gewertet werden. Das nimmt man auch bei einem Fussballspiel im Schulsport in Kauf.
Falls der Fragesteller an Augsburg gedacht hat, ja ich denke dass der Täter da auch glimpflich davonkommt. Mordmerkmale wie Planung sind nicht gegeben. Und er hat ja auch nicht auf ein hilfloses Opfer eingetreten. Und wenn er nicht ausgebildeter Nahkampfsoldat war, kann man davon ausgehen dass er nicht beabsichtigt hatte sein Opfer schwer zu verletzen oder zu töten. Negativ wird wohl die gemeinschaftliche Tat gesehen. Aber von der Verteidigung wird sicher kommen .. Opfer und Täter hatten Alk getrunken. Opfer hat den Täter angesprochen (also beschimpft) .. und dann hat der ihm eine gewischt. Jedenfalls nichts anderes beabsichtigt.
Kommt darauf an wie und wo?
Bei einer privaten Schlägerrei wäre es entweder fahrlässige Tötung od Totschlag.
So 2 bis 6 Jahre.
Bis 2 Jahre könnten ggf noch zur Bewährung ausgesetzt werden ( fahrlässige Tötung)
Während bei Totschlag Haft obligatorisch ist.
Kommt jemand bei einem sportlichen Wettkampf ( Boxkampf im Ring ) ums Leben wäre es einfach ein Unfall , ohne strafrechtliche Verfolgung, auch wenn es sicher Ermittlungen geben würde.
Wieso lässt du Körperverletzung mit Todesfolge außen vor? Bei einer Prügelei liegt dies am nächsten. Man wollte den anderen verletzen aber dass der drauf gehen kann hat man nicht im Kopf gehabt bzw gedacht das passiert sicher nicht...