Strafe wegen Besitz von Menschenschädeln?
Ich hab vor längerer Zeit mehrere Menschliche Schädel vererbt gekommen.
Nun hatte ich eine Hausdurchsuchung, eigentlich wegen etwas anderem. Aber da sie die schädel entdeckt haben wurden sie mitgenommen. Die Schädel wurden wohl mal auf dem Flohmarkt, bei eBay und bei Facebook gekauft.
Kann da eine Strafe auf mich zukommen ?
Ich habe im Internet gelesen das der Besitz von Menschlichen Schädeln nicht verboten ist für Privatpersonen und sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein, danach beginnt eine Grauzone in der sie für Privatpersonen erlaubt sind.
Kann da trotzdem eine Strafe auf mich zukommen ?
Und wenn nicht, Rücken die die Sachen dann wieder so ohne weiteres raus ?
5 Antworten
Weil hier einige von der "störung der Totenruhe" sprechen...
§190 des österreichischen StGB sagt folgendes:
(1) Wer einen Leichnam oder Teile eines Leichnams oder die Asche eines Toten einem Verfügungsberechtigten entzieht oder aus einer Beisetzungs- oder Aufbahrungsstätte wegschafft, ferner wer einen Leichnam mißhandelt oder einen Leichnam, die Asche eines Toten oder eine Beisetzungs-, Aufbahrungs- oder Totengedenkstätte verunehrt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Erklärung meinerseits dazu: Wenn es keinen klaren Verfügungsberechtigten gibt und der Schädel rechtmäßig von dir erworben wurde & du selbst den Leichnam nicht mißhandelt hast spricht hier nichts dagegen einen menschlichen Schädel zu besitzen. Fraglich ist allerdings wo er ursprünglich hergekommen ist - doch grundsätzlich ist es nicht verboten ihn zu kaufen bzw. zu besitzen.
Da du wohl nachweisen kannst, dass du sie geerbt und nicht unter dubiosen Umständen erworben hast, dürftest du wegen der Schädel keine Probleme bekommen. Sonst würden sich tausende Medizin- und Anatomiestudenten strafbar machen. Und nein, eine Nachbildung ist eine Nachbildung und kann Studien am Objekt nicht ersetzen. Stellt euch einen Arzt vor, der nur an Plastik geübt hat....
Dagegen spricht wohl das Bestattungsgesetz, das wäre dann eine Ordnungswidrigkeit, nichts großes.
Der Händler könnte unter Umständen auch gegen das Transplantationsgesetz verstoßen haben (auch Knochen sind Organe).
Also wenn sie aus Plastik sind so eine Halloween Deko ist es erlaubt wenn es aber Echte sind ist das schon sehr makaber denn es sind dann Leichen und normal gehören die ins Grab wegen der Totenruhe und die Polizei denkt an Mord oder illegalen Handel und wird sie konfiszieren
Schädel eignen sich zb als Kultobjekte im Okkultismus wenn man sie nachts mit Kerzen drin am Friedhof stellt und so Rituale macht und was beschwört
das machen Jugendliche gerne in den USA wird aber polizeilich überwacht
Und Menschliche Schädel bzw Knochen zählen nur 15 Jahre lang als Leiche. Das kann man im Bestattergesetz nachlesen.
Die sind nicht aus Plastik, da hätte die Polizei sie nicht mitgenommen. Die sind alle echt.
Ist das nicht Störung der Totenruhe? Die gehören beerdigt, nicht ins Regal gestellt.
Aber selbst im Fall von einem Diebstahl hätte ich doch nicht mit einer Strafe zu rechnen oder ? Ich war es ja nicht und habe sie vererbt bekommen. Und wenn es irgendeiner der Vorbesitzer war dann hab ich ja nichts damit zutun.
Man prüft aber vielleicht, ob der Schädel ursprünglich geklaut wurde, auch wenn du das nicht warst
Es gibt einige Sammler von echten Schädeln. Es ist in Deutschland auch eigentlich erlaubt. Aber ich will einfach wissen warum sie mitgenommen wurden und ob da eine Strafe kommen kann.
Ksoweit ich weiß müssen die schädel ein Mindestalter von 15 Jahren haben.
Es kommt wohl auch auf den Verwendungszweck an. Als Medizinstudent ist die Sachlage anders als wenn du damit ein Gruselkabinett bestücken willst
Als Störung der Totenruhe bezaichnet man wenn die Überreste aus dem Grab entwendet wurden. Das ist hier aber nicht der Fall.