Welche Rechtsform sollte er nehmen und warum?
Mein Bruder ist gelernter KFZ-Geselle und hat später auch seine Meisterschule absolviert. Nun möchte er eine eigene Werkstatt eröffnen. Er hat einige finanzielle Mittel erspart und kann bei der Hausbank einen Jungunternehmerkredit für die Aufbringung der Erstausstattung erhalten. Im ersten Jahr möchte er zuerst allein arbeiten und sich einen Namen machen. Welche Rechtsform sollter er nehmen und warum?
8 Antworten
der einzelunternehmer ist bereits eine rechtsform (willi meier kfz-werkstatt), auch wenn er ggf. mitarbeiter beschäftigen wird. erst wenn andere personen als kapitalgeber ins unternehmen eintreten, muss man eine andere rechtsform wählen. welche das wäre, ist nicht vorgeschrieben.
Einzelunternehmen und Betriebshaftpflichtversicherung sollten reichen.
ich denke hier wäre eine Beratung bei der zuständigen Handwerkskammer sinnvoll. 14jährige Laien, wissen über Rechtsformen in der Regel nicht allzuviel... Und auch ältere Semester sind nicht unbedingt wissend.
Er kann eine Einzelunternehmung gründen, so wie es "noname68" schrieb. Also beispielsweise "Willi Meier Kfz-Werkstatt". Aber eine GmbH müsste auch möglich sein. (Details dazu bitte mal Onkel google befragen.)
Auf jeden Fall sollte er mal mit so einer Existenz-Gründer-Beratung sprechen. Gibt es in so ziemlich jeder Stadt. Einfach mal bei der Handwerkskammer / beim Rathaus nachfragen.
Der Name steht doch schon in seinem Ausweis
die Form der GmbH, Haftung nur mit der Einlage des Stammkapitals. Hier sind 25000.--€ in Form von Sicherheiten nötig, sprich Bargeld oder Anlagevermögen, wie Gebäude oder dergleichen. Bei anderen Formen der Gründung haftet der Unternehmer mit seinem Privatvermögen. GmbH am Tag der Gründung muss der Betrag vorhanden sein, danach kann er dem Umlaufvermögen wieder zugeführt werden.