Welche Rechte hab ich in der JVA?
Hi Leute, ich (w19) muss nächste Woche eine 8 Monatige Haftstrafe antreten und hätte dazu ein paar Fragen..
Grund dafür ist Verstoß gegen die Bewährungsauflagen..
Da es meine aller erste Haftstrafe ist kenn ich mich leider nicht so aus und habe auch Gerüchte gehört die ich nicht so ganz glauben kann
Gibt es denn eine Möglichkeit die Strafe zu umgehen und etwas anderes wie z.B. Sozialstunden zu machen oder Wochenendarrest?
Wie sieht es denn mit dem Ausgang aus? Hat man denn eine Möglichkeit das Gefängnis für bestimmte Zeit zu verlassen?
Und jetzt eine etwas peinliche aber für mich auch eine sehr wichtige Frage..wie sieht es mit Sex bzw. Selbstbefriedigung aus? Da ich zurzeit keinen Freund habe befriedige ich mich ein paar mal Wöchentlich mit einem Vibrator..und da wären wir schon bei meiner letzten Frage
Eine Freundin meinte zu mir dass Vibratoren und Dildos verboten wären und würde gerne wissen ob das stimmt ._.
Ich glaubs ja eher nicht, man kann einer Frau doch keinen Vibrator oder sb verbieten ^^
Ich habe ja schon gerne Sex und nutze den Vibrator eigentlich nur als Alternative da es ganz ohne auch nicht geht.
Ohne möchte ich nicht weil ich mich dann immer so..naja schmutzig fühle und auch weil das Gefühl nicht so intensiv ist..
Bin mir mittlerweile auch nicht mehr so sicher ob meine Freundin unrecht hat :/
Wäre nett wenn mir jemand meine Fragen beantworten könnte und mir meine Rechte in der JVA dazu sagen könnte, Dankeschön :)
Mfg Kiara :*
3 Antworten
Ich würde sagen das Urteil wurde schon von einem Richter gesprochen und du musst erstmal in die JVA. Wenn du dich dort aber gut führst usw kann es sein das du eher raus darfst. Zu dem Thema Sexspielzeug kann ich mir persönlich nicht vorstellen das man sich da etwas mitnehmen darf. Bin mir aber nicht sicher. Du hast aber die Möglichkeit einzukaufen in einem Supermarkt und vielleicht gibt es da ähnliche Dinge die du nutzen kannst (Obst & Gemüse)
An der Haftstrafe kommst Du sicherlich nicht mehr vorbei. Zu der wurdest Du schließlich rechtskräftig verurteilt, weil Du in irgend einer Art und Weise Mist gebaut hast. Die Haftstrafe wurde seinerzeit ja nur zur Bewährung ausgesetzt, da Du Dich aber nicht an die Bewährungsauflagen gehalten hast musst Du doch noch in den Knast.
Was den Ausgang angeht solltest Du am Besten mal mit den Leuten in der JVA reden. In der ersten Zeit wird das sicher nicht gehen, schließlich ist das ja kein Hotel, sondern eine Haftanstalt. Gegen Ende der Haft dürfte es aber gelegentlich begleiteten Freigang geben, schließlich musst Du Dich hinterher ja auch wieder selbst um Deine Belange kümmern – eigene Wohnung, Job, Sozialleistungen beantragen etc.
Das Selbe gilt auch für Deinen kleinen, brummenden Freund: Nimm den einfach mit, dann siehst Du schon, ob es erlaubt ist, so etwas in den Zellen zu besitzen. Ist er nicht erlaubt bekommst Du ihn nach spätestens acht Monaten bei Deiner Entlassung wieder und musst Dich eben solange anderweitig vergnügen. Wie schon gesagt, ist ja kein Hotel, sondern ein Knast. Ich würde allerdings eher davon ausgehen, dass Vibratoren in Haft eher nicht erlaubt sind – in Knästen in Hamburg sind sie z.B. verboten, sagt die mopo: http://goo.gl/inBllc
Ich glaube du verwechselst da etwas.
Deine Haftstrafe hast du ganz sicher nicht erhalten, weil du Bewährungsauflagen missachtet hast.
Das ganze nennt sich Haftstrafe wegen eines Verbrechens, das du begangen hast.