Welche PKW Leistungs Toleranzen gibt es?
Hallo ich suche seid einer Weile Angaben ob es die 5% Toleranz Regel bei Leistungsangaben wirklich gibt? Leider gibt es nichts konkretet im Web zu finden? §19 und § 22 der Zulassungsbehörde sind nicht wirklich aussagekräftig bzw. versteh ich kaum etwas was die da schreiben.
Vielleicht kann jemand genaue Angaben dazu machen?
2 Antworten
Ob nun irgendwo etwas von 5% steht, kann ich nicht sagen. Aber Motoren sind Massenware. Und Masserware unterliegt immer einer gewissen Streuung. Zudem gibt es keine absolut exakten Meßergebnisse, Messungen erfolgen immer mit einer gewissen Toleranz. Daher denke ich, daß eventuell diese 5%-Regel dazu dient, diese Streuungen in Produktion und Messung zu erfassen um nicht für jedes einzelne Fahrzeug eine Einzelabnahme erforderlich zu machen. Weicht ein Fahrzeug jedoch bereits durch eine andere Bauart von der Serie ab, sieht die Sache dann gleich ganz anders aus.
Habe die Antwort gefunden: Welche Mehrleistung tatsächlich herauskommt, lässt sich nur durch einen Vergleich vorher/nachher auf einem Leistungsprüfstand (u. a. in den ADAC-Prüfzentren) ermitteln. Dabei zeigt sich auch, ob das Fahrzeug im Serienzustand die im Prospekt genannte Leistung (innerhalb der gesetzlich zugelassenen Bandbreite) erreicht. Laut Typprüfung gilt eine Streuung von plus/minus fünf Prozent als zulässig, vor Gericht werden sogar Abweichungen von zehn Prozent toleriert.
PKW wurde bei MTM umgebaut und alles eingetragen. Bringe das Fahrzeug heute zum Leistungsprüfstand um zu sehen, ob die eingetragene Leistung auch erziehlt wird. Daher die Frage, ob es eine Toleranzregelung gibt, wenn die Listung nhöher oder niedriger ausfällt..
Du hast einen Vertrag mit MTM. Da würde ich als erstes nachsehen, wie viel Abweichung die sich zugestehen.
Habe die antwort gefunden: Welche Mehrleistung tatsächlich herauskommt, lässt sich nur durch einen Vergleich vorher/nachher auf einem Leistungsprüfstand (u. a. in den ADAC-Prüfzentren) ermitteln. Dabei zeigt sich auch, ob das Fahrzeug im Serienzustand die im Prospekt genannte Leistung (innerhalb der gesetzlich zugelassenen Bandbreite) erreicht. Laut Typprüfung gilt eine Streuung von plus/minus fünf Prozent als zulässig, vor Gericht werden sogar Abweichungen von zehn Prozent toleriert.
:-) Was für ein Vertrag? Habe nur ne Rechnung und da stehen nur die Geschäftsbedingungen drauf. Das einzige was die immerwieder sagen/schreiben ist...."bis zu ...KW können erreicht werden" Das ist wieder eine riesige Auslegungssache.