Welche Bescheinigung gibt es als Ersatz für eine Mietbescheinigung für das BAföG-Amt?

3 Antworten

Er kann sich ja als Untermieter eintragen lassen, dann hat er einen Mietvertrag

ehrose  01.12.2014, 17:41

Und seine Freundin muß den Betrag als Einkommen bei der Steuererklärung angeben und evtl. versteuern.

Kashiin  01.12.2014, 17:44
@ehrose

Stimmt auch wieder, hab ich gar nicht bedacht.

Wo wäre das Problem, wenn die Freundin als Vermieterin die angeforderte Mietbescheinigung unter 1.) bis 3.) wahrheitsgemäß ausfüllt? http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/mietkostenbescheinigung.pdf

Also unter 2) bei "Miete der Unterkunft: "0 EUR" und weiter unten bei "...nicht enthalten": XXX EUR Nebenkostenanteil (Strom,Wasser etc.)" ausfüllt und unterschreibt?

Eine Meldebescheinigung reicht eben nicht aus, da sich der Anspruch auch nach den Wohnungskosten bemisst :-)

G imager761

comedyla  03.12.2014, 09:08

Eine Meldebescheinigung reicht eben nicht aus, da sich der Anspruch auch nach den Wohnungskosten bemisst :-)

Das war mal so, ist es aber seit 2010 nicht mehr.

siehe: Seit Oktober 2010 wird der Zuschlag zu den Wohnkosten beim BAföG ausschließlich in Form einer Wohnpauschale gewährt. Die Höhe der Miete spielt also keine Rolle mehr

http://www.bafoeg-rechner.de/Glossar/Wohnpauschale.php

Seit 2010 reicht eine Meldbescheinigung, da es NUR noch darum geht, ob man bei den Eltern (oder in deren Eigentum) wohnt oder nicht.

Eine Meldebescheinigung reicht auch (Erstwohnsitz) oder ein Mietvertrag.

ChristianLE  02.12.2014, 09:26

Sinn einer Mietbescheinigung ist, dass das Amt die Daten zur Wohnung erkennt (Größe, Heizungsart, Baujahr, Betriebskosten, etc.). Das geht aus einer Meldebescheinigung nicht hervor.

comedyla  03.12.2014, 09:06
@ChristianLE

Da es seit der 23. Bafög Novelle 2010 nur eine Mietpauschale gibt (unabhängig von der tatsächlichen Mitete) ist die Größe, Mietbetrag egal.

Es geht nur darum, ob man bei den Eltern wohnt oder nicht. Selbst wenn ich kostenlos wohne bekomme ich die Mietpauschale, solange nicht bei den Eltern oder im Eigentum der Eltern.

Eine auswärtige Unterbringung ist nachzuweisen, z. B. durch Mietvertrag, Meldebescheinigung oder Bescheinigung der Person, bei der die auszubildende Person wohnt.

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/13.php

Interregnum 
Beitragsersteller
 03.12.2014, 21:12
@comedyla

Danke schonmal an alle. Also kurz und knapp: Mein Bekannter lässt sich voln seinen Schwiegereltern bestätigen, dass er dort wohnhaft ist, womit eine Ummeldung bzw. Mietbescheinigung nicht mehr vorgelegt werden muss?