Welche Ausbildungsart ist Versicherungsfachmann (IHK)?
Dies ist ja keine vollwertige Berufsausbildung. Wie bezeichnet man das dann? Als Berufsfortbildung? Sachkundenachweis?
4 Antworten
Der Versicherungsfachmann ist die Weiterentwicklung einer Selbstverpflichtungserklärung, die die deutschen Versicherungsunternehmen in den 90-er-Jahren abgegeben hatten. Damals genügte der Nachweis einer mehrjährigen beruflichen Tätigkeit in dieser Branche. Man wollte die Beratungsqualität der Versicherungsberater auf diesem Weg erhöhen. Man kann zu dieser Zeit sehr wohl von einer "innerbetrieblichen, beruflichen Fortbildungsmaßnahme" sprechen.
Heute muss vor der IHK eine Prüfung abgelegt werdn. Die erfolgreiche Ablegung ist für die Gewährung einer Gewerbeanmeldung zwingend erforderlich. Vrsicherungskaufleute, also mit abgeschlossener Berufsausbildung, waren und sind heute noch hiervon ausgenommen .
Nichtsdestotrotz handelt es sich nicht um eine Berufsausbildung, sondern ist "lediglich" als "Sachkundenachweis" für die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis nowendig. Ohne diese kann man sich nicht als selbstständiger Versicherungsvertreter niederlassen.
Der Versicherungsfachmann ist nur eine Qualifizierung für den Aussendienst als Versicherungsvertreter!
Siehe auch in der azubi-welt.de unter Versicherungsfachleute: -> Perspektiven
Noch während Ihrer Ausbildung zum/zur "Geprüften Versicherungsfachmann/-frau IHK" oder direkt im Anschluss daran haben Sie die Möglichkeit, Ihre Basisqualifikation zu erweitern.
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Das ist eine Qualifizierung bzw. die Mindestqualifizierung für Tätige. Berufsfortbildung isses nicht, denn der Beruf ist der Versicherungskaufmann. Der fachmann ist ein Nachweis für den Sachkundenachweis.
Ich weiß, wie der heute heißt. Der Ursprungsnahme, der noch in meiner Urkunde steht, ist jedoch kürzer, prägnanter und hat den gleichen Inhalt ;-)
ist ein nachweis für langjährig in dem beruf tätige die den den nicht erlernt haben
ist ein nachweis für langjährig in dem beruf tätige die den den nicht erlernt haben.
Für „alte Hasen“ ist dieser Satz aber sehr wohl gültig:
Nach § 1 Abs. 4 der Verordnung über Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) bedürfen Personen, die seit dem 31. August 2000 selbständig oder unselbständig ununterbrochen als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig waren, keiner Sachkundeprüfung. Bei ihnen wird unterstellt, dass sie aufgrund ihrer praktischen Tätigkeit über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Mit der IHK-Sachkunde haben sie ihn ja erlernt. Es wird ein Begriff gesucht, keine Umschreibung, wie Du es Dir erklären würdest.
Hey Candlejack,
... wobei es den Versicherungskaufmann als Berufsausbildung nicht mehr gibt, sondern nennt sich jetzt folgendermaßen: Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
(siehe hierzu auch die Info in der azubi-welt.de)
Gruß siola55