Welche Ausbildungsart ist Versicherungsfachmann (IHK)?

4 Antworten

Der Versicherungsfachmann ist die Weiterentwicklung einer Selbstverpflichtungserklärung, die die deutschen Versicherungsunternehmen in den 90-er-Jahren abgegeben hatten. Damals genügte der Nachweis einer mehrjährigen beruflichen Tätigkeit in dieser Branche. Man wollte die Beratungsqualität der Versicherungsberater auf diesem Weg erhöhen. Man kann zu dieser Zeit sehr wohl von einer "innerbetrieblichen, beruflichen Fortbildungsmaßnahme" sprechen.

Heute muss vor der IHK eine Prüfung abgelegt werdn. Die erfolgreiche Ablegung ist für die Gewährung einer Gewerbeanmeldung zwingend erforderlich. Vrsicherungskaufleute, also mit abgeschlossener Berufsausbildung, waren und sind heute noch hiervon ausgenommen .

Nichtsdestotrotz handelt es sich nicht um eine Berufsausbildung, sondern ist "lediglich" als "Sachkundenachweis" für die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis nowendig. Ohne diese kann man sich nicht als selbstständiger Versicherungsvertreter niederlassen.

Der Versicherungsfachmann ist nur eine Qualifizierung für den Aussendienst als Versicherungsvertreter!

Siehe auch in der azubi-welt.de unter Versicherungsfachleute: -> Perspektiven

Noch während Ihrer Ausbildung zum/zur "Geprüften Versicherungsfachmann/-frau IHK" oder direkt im Anschluss daran haben Sie die Möglichkeit, Ihre Basisqualifikation zu erweitern.

Gruß einer ehem. Versich.maklerin Unsere Expertenseminare "Bausparen und Investment", "Betriebliche Altersversorgung" und "Gewerbekundengeschäft Sach-/Vermögensversicherung" eröffnen Ihnen Wege, Ihre Geschäftsfelder markt- und bedarfsgerecht auszubauen und etablierte versicherungsfremde Produkte kompetent zu vermitteln. Die Prüfungen werden als Branchenprüfung vor der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) abgelegt und von dieser zertifiziert.

Das ist eine Qualifizierung bzw. die Mindestqualifizierung für Tätige. Berufsfortbildung isses nicht, denn der Beruf ist der Versicherungskaufmann. Der fachmann ist ein Nachweis für den Sachkundenachweis.

siola55  28.08.2014, 12:57
...  denn der Beruf ist der Versicherungskaufmann.

Hey Candlejack,

... wobei es den Versicherungskaufmann als Berufsausbildung nicht mehr gibt, sondern nennt sich jetzt folgendermaßen: Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen

(siehe hierzu auch die Info in der azubi-welt.de)

Gruß siola55

uncutparadise  03.09.2014, 22:24
@siola55

Ich weiß, wie der heute heißt. Der Ursprungsnahme, der noch in meiner Urkunde steht, ist jedoch kürzer, prägnanter und hat den gleichen Inhalt ;-)

ist ein nachweis für langjährig in dem beruf tätige die den den nicht erlernt haben

siola55  28.08.2014, 22:13
ist ein nachweis für langjährig in dem beruf tätige die den den nicht erlernt haben.

Für „alte Hasen“ ist dieser Satz aber sehr wohl gültig:

Nach § 1 Abs. 4 der Verordnung über Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) bedürfen Personen, die seit dem 31. August 2000 selbständig oder unselbständig ununterbrochen als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig waren, keiner Sachkundeprüfung. Bei ihnen wird unterstellt, dass sie aufgrund ihrer praktischen Tätigkeit über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Bursch 
Beitragsersteller
 27.08.2014, 21:05

Mit der IHK-Sachkunde haben sie ihn ja erlernt. Es wird ein Begriff gesucht, keine Umschreibung, wie Du es Dir erklären würdest.

Candlejack  28.08.2014, 10:40
@Bursch

bitte etwas netter das nächste Mal ;-)

siola55  28.08.2014, 22:15
@Bursch

@Bursch

...es gibt jedoch auch Ausnahmen, siehe z.B. die "alten Hasen" im Versicherungsgeschäft...