Weiterverkauf von Produkten
Hi,
ich habe eine Frage und zwar ich bin deutscher Arbeite und lebe in der Schweiz. nun habe ich die Idee ein Produkt in Deutschland bei Hersteller zu kaufen in die Schweiz einzuführen und dann zu verkaufen. Muss ich dafür ein Unternehmen anmelden? Falls sich da jemand speziell mit auskennt bitte gerne alles erzählen und zweite Frage muss ich den Hersteller um Erlaubniss fragen bzw. mit Ihm einen Vertrag abschliesen das ich sein Produkt überhaupt weiterverkaufen darf?
3 Antworten
Einige Hersteller sind da sehr gradlinig im Sinne von unkompliziert. Andere genau das Gegenteil von unkompliziert.
Da bist Du förmlich gezwungen mit dem Unternehmen Kontakt aufzunehmen. Es gibt Hersteller die sagen: Mir ist es egal an wen ich verkaufe. Der soll sagen was er will, er bekommt es. Großhändler, Weiterverkäufer, Exporteure bekommen je nach Menge oder Branche oder Zielgebiet unterschiedliche Preise. Auch bei den Garantie- und Gewährleistungsleistungen (blödes Wort, fällt mir gerade nicht besser ein). Dann heißt es natürlich die Regeln in der Schweiz vergleichen. Weil wenn er sagt: Einschicken und drei Reparaturversuche und die Schweiz sagt, nichts da "Geld zurück". Hängst Du da. Dann wäre das z.B. Dein Risiko.
Aber ein ganz anderes Problem kann sein, wenn er vielleicht in der Schweiz bereits einen Importeur hat. Und der hat dann einen Ausschließlichkeitsvertrag. Weil dann kommst Du an dem Zwischenhändler nicht vorbei. Kannst es dann nur lassen oder dort kaufen.
Wenn Du Werbung machen willst, dann kann man auch verhandeln, ob der Hersteller da ein Budget oder einen Anteil übernimmt. Es geht ja dann auch um seine Marke. Da sind wir dann auch beim Urheberrecht. Vielleicht stellt er Dir Kataloge oder ähnliches zur Verfügung, bzw. besteht vielleicht auf die einheitliche Verwendung von solchen Werbemitteln. Dann geht es auch um Logo usw.
Lieferbedingungen, großes Thema. Jedenfalls wenn was passiert. Häufig üblich ist Rampe der Ort, wo das sogenannte Risiko des zufälligen Untergangs (unfachmännisch: Unfallrisiko) auf Dich über geht.
Es ist sehr viel also zu besprechen, zu erfragen. In der Regel hat da jeder Hersteller sein einheitliches Verfahren. Dann braucht man nur die Dinge Abfragen. Vielleicht gibt es sogar was schriftliches. So blöd es klingt, aber das könnte auch in einem Formvertrag stecken. Würde also dort anrufen und fragen wie es aussieht. Wenn möglich oder nötig so viele Infos wie möglich per Telefon und auf alle Fälle einen Anwalt einschalten. Wenn Du da mehr machen willst.
Worauf ich persönlich nicht verzichten würde, dass wäre die Aufstellung eines Businessplanes. Wenn Du willst kann ich Dir bei der Suche helfen. Habe dort zwar mit noch keinem zusammen gearbeitet, aber den einen oder anderen kennt man doch. Vielleicht kann man da unterstützen.
Hoffe das die Konditionen stimmen und viel Erfolg.
Du betreibst dann ein Gewerbe. Das musst du auch anmelden. Das heisst, du zahlst dann auch Steuern, evtl Einfuhrzoelle nach der Schweiz usw. So einfach privat etwas kaufen und dort wieder verkaufen, das geht nicht.
Mit dem musst du in jedem Fall darueber reden, denn du trittst ja nicht als Endverbraucher sondern als Haendler auf.
Ok aber benötige ich sein Einverständniss bzw. einen Vertrag oder der gleichen mit Ihm oder kann ich einfach die Menge X von ihm kaufen und dann weiterverkaufen. Ich meine mir ist klar das es besser ist mit ihm zu reden habe ich auch vor aber nur falls er sich quer stellen würde
Du darfst vor allem Zoll und schweizer Steuern zahlen. Ob sich das dann noch lohnt?
Hi das ist mir klar und berücksichtigt einfuhr etc. ist kein thema. Ich muss mich aber laut gesetz in der schweiz nicht eintragen lassen solange ich nicht die 100000 umsatz übersteige. Mich interessiert auch am meisten ob ich den Hersteller fragen muss?