Weiterleiten von Bildern die Öffentlich sind Strafbar?

7 Antworten

Werfen wir doch mal einen Blick ins Gesetzbuch:

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. (KunstUrhG § 22)

Das gilt für das Abbild der Sängerin. Für den Filmemacher greift UrhG § 15 Allgemeines, und auch für Liedtexte und für Musik, die im Film zu hören sind.

In UrhG § 15 steht auch, was eine Öffentlichkeit ist und was nicht. Da wir nicht wissen, wer alles in dieser "Klassen Gruppe" (Lernt man in der aucg Deutsch???) ist, wissen wir auch nicht, ob diese privat ist oder öffentlich - also ob der "leherer" recht hat oder nicht.

Gruß aus Berlin, Gerd

Hast du es kopiert und irgendwo anders hochgeladen? Das wäre (zumindest ohne Cpyright-Hinweis) verboten.

Das reine weiterleiten, oder verlinken natürlich nicht.

Meiner bescheidenen Meinung nach.

Nur weil es öffentlich ist, darfst du es noch lange nicht benutzen.

Das beste Beispiel sind z.b. irgendwelche Bilder aus dem Internet... Wenn du die einfach für deine Homepage benutzt, dann kannst du böse Probleme bekommen.

Das ganze nennt sich "Urheberrecht"

Dein Lehrer hat recht. Ohne Zustimmung der betreffenden Person ist das eine Straftat.

Ich denke, dass das weiterverbreiten des Links zum öffentlichen Beitrag bei Instagram keine negativen Konsequenzen haben dürfte.

Wenn du es allerdings runterlädst und z.B. das Video per WhatsApp wieder hochlädst/verbreitest, kann das schon ganz anders aussehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung