Weißer Schimmel oder Salpeterkristalle, wie entfernen?

wand1 - (Wohnung, Haus, Mietrecht) wand2 - (Wohnung, Haus, Mietrecht)

2 Antworten

Würde einen Fachmann bestellen und dem Vermieter die Rechnung schicken, wenn das Problem schon beim Einzug bestand 

lutzd  24.11.2016, 23:29

Rechtlich ist das so nicht machbar.
Wer bestellt bezahlt (Bestellerprinzip)
War bei einzug Bekannt
Mängel akzeptiert und tolleriert.
Ich würde empfehlen gemeinsam eine Lösung zu suchen. Schont die Nerven

Gingerbread2 
Beitragsersteller
 20.11.2016, 16:06

Das Problem mit dem Keller bestand schon vor meinem Einzug, er wusste nur selber nicht genau, was er da tut, deshalb die feuchte Wand und kein verweis darauf.

alcaponymo  20.11.2016, 16:53
@Gingerbread2

Dummheit schützt vor Strafe nicht. Was vorher da war muss er bezahlen. 

Er selber kann da eh nicht viel machen. Also Fachmann rufen wenn man selbst keine Ahnung hat.

Ich mache bei jedem Umzug Bilder von der neuen Wohnung, damit ich immer sagen kann, wie es bei meinem Einzug aussah 

Colombo1999  20.11.2016, 18:16
@alcaponymo

Die Dummheit ist hier auf Deiner Seite. Die Wahrscheinlichkeit, dass er die Rechnung postwendend zurück bekommt, ist ziemlich groß. Denn den Handwerker bezahlt der, der ihn beauftragt.

Erst wenn nach schriftlicher Aufforderung zur Beseitigung wiederholt nichts geschieht, kann der Mieter so verfahren.

alcaponymo  20.11.2016, 20:10
@Colombo1999

Nein, ist nicht so. Beleidigungen kannst du dir sparen. 

"...falsch belüftet hat (im Sommer lüften und im Winter dicht machen)"

Naja... der gute Wille war wenigstens da :-)

Es gibt noch eine Alternative zum Umzug: Mietminderung!

Nur dann, wenn es im Geldbeutel richtig weh tut, ändert sich was!

Es muss sichergestellt sein, dass du tatsächlich RICHTIG heizt UND lüftest, sonst geht der Schuss heftig nach hinten los. 

Dass das Haus etwas älter ist, eine s..teure Heizungsart und keine Dämmung hat, ist kein Mangel! Wenn man aufsteigende Feuchtigkeit aus dem Keller ausschließen kann, kann sehr wohl ein Lüftungsmangel des Mieters ursächlich sein (Feuchtigkeit im Keller steigt ca. 1,00 m in einer Wand auf, wenn die Wand versalzen ist, auch mal 2,00 m, mehr aber nicht). 

Das muss vor Ort geprüft werden. Dein Vermieter ist in der Pflicht nachzuweisen, dass seine Mietsache frei von Mängeln ist.

Gingerbread2 
Beitragsersteller
 20.11.2016, 16:11

Naja, ich lüfte regelmäßig, mein Abstellraum hat kaum Lüftungsmöglichkeiten, dort ist die Wand auch entsprechend "bunt", da die Wand sozusagen im Berg ist (Haus ist am Hang), die ist nicht gedämmt un immer kalt, was zur folge hat, das diese immer feucht ist (Waschmaschine und Trockner im Raum), das mit der Mittelwand hat er selbst eingesehen, dass er einen Fehler gemacht hat, weiß aber nicht so recht was er machen soll. In der Wohnstubge bröckelt es umso mehr hinter der TV Wohnwand, und leichter Flaum ist auch da. Mir hat er das alles nicht geglaubt, bis es ihm dann mein Vater der auf dem Bau arbeitet und entsprechend Ahnung hat, erklärt und er es eingesehen hat. 

pharao1961  20.11.2016, 16:19
@Gingerbread2

Waschmaschine und Trockner in einem Raum, der nicht lüftbar ist??? Klar, falls es keinen speziellen Wasch- und Trockenraum gibt, dann hat man halt keine andere Möglichkeit...

"weiß aber nicht so recht was er machen soll."

Der weiß schon, was er machen soll, nur das kostet halt einen Haufen Geld :-)

Es gilt nach wie vor, was ich Anfangs schon schrieb:

GRUNDSÄTZLICH ist der Vermieter in der Pflicht nachzuweisen, dass seine Mietsache frei von Mängel ist.

Also: Reagiert er auf ein Mängelschreiben (Einschreiben!) nicht und verstreicht die Frist fruchtlos, wäre Mietminderung geboten.