Wasserschaden - wer haftet?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Sie wohnt zur Miete in einem Mehrparteienhaus. Der Bewohner der Wohnung unter ihr kam gestern zu ihr und teilte ihr mit, dass er in seiner Dusche an der Decke einen Wasserfleck (etwa 30*30 cm) hat, der offensichtlich von "oben komme" - und somit wohl aus ihrem Bad. Die Wohnungen sind alle baugleich, d.h. dass an der Stelle auch ihre Dusche steht.

Das kann der Abfluss der Dusche sein aber auch die Fugen können das Problem sein.

Wer haftet hier, wer zahlt das? Die Mieterin oder der Vermieter?

In der Regel der Vermieter; nur wenn der Mieter fahrlässig ein Schwimmbad macht, dann würde er haften, müsste der Vermieter aber beweisen.

Ist es so, dass die Mieterin alle Schönheitsreperaturen bis zu 250,00€ zu zahlen hat?

Nein, ein Einzelreparaturbetrag darf laut der bisherigen Gerichtsurteile nur 100 € +Mwst betragen

Wenn die Behebung nun also 500,00€ kostet, teilt man sich dann die Kosten, vorausgesetzt der Vermieter haftet hier?

Wenn es eine Kleinreparaturklausel mit einem bestimmten zulässigen Betrag gibt, dann gilt folgendes:

  • Liegt der Reparaturbetrag unter dem vereinbarten Betrag, zahlt der Mieter.

  • Liegt der Betrag einen Cent oder mehr darüber so zahlt der Vermieter alleine

Gibt es hier (sowohl zu den 250,00€ als auch zum eigentlichen Problem mit dem SIlikon bzw der nicht fachmännischen Ausführung) Rechtsprechung zu?

Es gibt diverse Urteile:

http://www.pro-wohnen.de/Immobilien/Reparaturkosten-von-Kleinreparaturen-Mietvertrag-Mieter-Vermieter.htm

(Zusatzfrage: muss das "Abgeschürfte" auf dem Holzboden (etwa Spuren vom Sofa) bei Auszug gezahlt werden??)

Sofern es unter normaler Abnutzung anzusehen ist, nein.

MfG

johnnymcmuff

Wenn die Duschwanne nicht ordentlich abgedichtet ist, ist das Sache des Vermieters. Er kann dann ja seinen Handwerker in die Pflicht nehmen. Allerdings wird der ihm etwas husten, wenn es "Schwarzarbeit" war.

Gebrauchsspuren durch Möbelverschieben sind Sache des Mieters. Auch eine Haftpflichtversicherung hilft da nur, wenn jeder einzelne Fall auch umgehend gemeldet wird.

Diese Schadensquellen und damit schon verbundene Schäden zu beseitigen ist Sache des Vermieters. Dazu wäre "Beseitigung von Baumängeln" der Suchbegriff.

In den Bereich könnte auch der angestrichene Holz-Fußboden gehören, aber wird nur von Schiebespuren von einem Sofa geschrieben. Wie sieht denn die Oberfläche dort aus wo die übliche Begehungsfläche des Fußbodens erfolgt ?

Es ist möglich, dass die undichten Silikonfugen Ursache des Nässeschadens sind. Es kommen aber auch Undichtigkeiten am Duschablauf in Frage. Silikonfugen sind Wartungsfugen, sie müssen regelmäßig kontrolliert und ggfs. erneuert werden. Die Freundin hat den Vermieter hoffentlich über die daran bestehenden Mängel informiert?

Es ist nun Sache des Vermieters, die Ursache lokalisieren und beseitigen zu lassen. Das sind auch keine "Schönheitsreparaturen".

Die Schäden am Boden werden wohl spätestens beim Auszug auffallen, der Vermieter hat dann ggfs. Anspruch auf Beseitigung oder entsprechenden Schadenersatz.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/silikonfugen.htm

Gerissene und daher undichte Fugen muss der Mieter jedoch unverzüglich dem Vermieter melden. Ein Verletzung dies Obliegenheit durch den Mieter kann zu einer Schadensersatzpflicht des Mieters führen. Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, Einrichtungsgegenstände, die dem unmittelbaren und ausschließlichen Zugriff des Mieters unterliegen laufend zu überwachen bzw. zu kontrollieren.

also eigentlich zahlt die Versicherung .... aber ... siehe oben ....