Wasser-Absperrhähne - Sorgfaltspflicht des Mieters oder Vermieters?
Es kommt in Mietwohnungen (und sicher auch woanders) häufig vor, dass sich die Warm- und Kaltwasserabsperrhähne nicht mehr zudrehen lassen, da diese einfach zu lange nicht bewegt worden sind (welcher Mieter denkt auch an sowas?!). Wer ist hierfür in der Pflicht? Obliegt es der allgemeinen Sorgfaltspflicht der Mieters zur Vermeidung von Schäden, die Absperrventile gelegentlich auf und zu zu drehen. Oder liegt das in einem Wartungsbereich, den der Vermieter erfüllen muss?
Nebenfrage: Müssen Sorgfaltspflichten des Mieters im Mietvertrag explizit vereinbart werden oder gibt es eine gesetzliche Grundlage die soetwas abdeckt?
Für die Beantwortung: Ich bin Vermieter als auch Mieter, mich interessieren also beide Auffassungen ;-)
Danke!
4 Antworten
Obliegt es der allgemeinen Sorgfaltspflicht der Mieters zur Vermeidung von Schäden, die Absperrventile gelegentlich auf und zu zu drehen.
Nicht grundsätzlich, aber ich denke, man könnte den Mieter vertraglich dazu verpflichten. Die Frage ist dann aber, wie man das in der Praxis umsetzen will...
Müssen Sorgfaltspflichten des Mieters im Mietvertrag explizit vereinbart werden oder gibt es eine gesetzliche Grundlage die soetwas abdeckt?
Zu den Sorgfaltspflichten gehört im Grunde alles, von dem dem Mieter bekannt ist oder sein müsste, dass es bei Unterlassen die Mietsache schädigt. Klassische Beispiele sind das Lüften, dessen Notwendigkeit man als bekannt voraussetzen darf, oder das regelmäßige Reinigen zur Vermeidung von Ungeziefer. Anders verhält es sich beispielsweise mit dem Ölen der Fenster oder eben mit der Bedienung von Wasserhähnen und Heizkörperventilen, so etwas müsste mit Sicherheit separat vereinbart werden...
Wenn Du das beweisen kannst, ja, auf jeden Fall...
eigendlich gibt es hier für keine rechtliche grundlage. sind die ventile vergriesknaddelt müssen sie eben beim ein oder auszug gewechselt werden. das obliegt aber dem vermieter, es sei denn es wird als kleinreperatur angesehen und im mietvertrag exisitert eine reperaturklausel.
viele vermieter schließen auch mit fachfirmen einen wartungsvertag ab, da wird z.b. jährlich die beleuchtung im treppenhaus gewechselt, oder der heizkessel gereinigt.... am besten einfach mit dem installateur, oder falls vorhanden, mit dem hausmeister vereinbarn, dass der in jeder wohnung 1 mal im Jahr die ventile unter der spüle und dem waschbecken 1mal pro jahr bewegt... das sollte schicken...
lg, anna
falls der Vermieter die Aufgabe hätte alle Mieter 1 mal die Woche zu besuchen würden die ihm aber sowas von Verklagen wegen Hausfriedensbruch. Sobald ein Mieter in der Wohnung ist hat er die Aufagbe übernommen!
Jetzt könnte man sagen, was nicht explitit verlangt wird, braucht nicht gemacht werden. Das ist das Gleiche mit dem FI-Schutzschalter. Dieser sollte 1 x im Monat ausgelöst werden, damit er seine Funktion erhalten kann und nicht hängen bleibt.
hmm...ich gehe aber richtig der Annahme, dass wenn ein Mieter weiß, dass seine Absperrventile defekt sind, und er es dem Vermieter nicht mitteilt, er bei einem Schaden (Leckage) auch mit in den Schadensersatz gezogen werden kann? (Vorausgesetzt das defekte Absperrventil hat mit dem Schaden was zu tun)
Sofern er es zugibt...es gibt ja durchaus Leute die dann sagen "ja das ist schon seit 2 Jahren kaputt...kommt ja keiner heil machen"...wobei sie einfach nur mal den Telefonhörer in die Hand nehmen müssten...aber egal, das ist ein anderes Thema :)