Was zählt alles zu öffentlichen Gebäuden?
In dem neuen Nichtraucherschutzgesetz ist immer wieder die Rede von öffentlichen Gebäuden. Mir ist nicht ganz klar was genau darunter zählt. Sind damit auch Einkaufszentren gemeint, oder fallen nur Ämter usw. darunter? Wer weiß es genau?
4 Antworten
Öffentliche Gebäude sind z.B. Rathäuser und andere kommunale Einrichtungen, Bahnhöfe, Krankenhäuser etc.
Einkaufszentren werden kommerziell betrieben und da hat der Eigentümer/ die Verwaltung das Recht, Rauchen zu verbieten oder zu gestatten.
Aber alle Kneipen und Gaststätten werden ebenfalls privat betrieben. Dort wird aber auch vorgeschrieben, daß das Rauchverbot gilt.
Meiner Meinung nach müßten das alle Gebäude sein die der Öffentlichkeit zugänglich sind, also auch öffentliche Institutionen.
Schön bei wikipedia abgeschrieben.
Demnächst bitte Quelle angeben, das ist fairer.
Hier der Orginaltext: Als Öffentliches Gebäude bezeichnet man Gebäude, die der Öffentlichkeit dienen und daher meist für jedermann zugänglich sind.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentliches_Geb%C3%A4ude
Zu den öffentlichen Gebäuden zählen:
- Gesellschaftliches Leben: z. B. Öffentliche Gebäude wie Rathäuser, Regierungsgebäude
- Gesundheit und Fürsorge: z. B. Krankenhäuser, Heime, Strafvollzugsanstalten
- Kultur: z. B. Versammlungsgebäude, Bibliotheken, Konzerthäuser, Opernhäuser
- Religion: z. B. Sakralgebäude wie Tempel, Kirchengebäude
- Freizeit: z. B. Sporthallen, Schwimmbäder
- Verkehr: z. B. Parkhäuser, Bahnhöfe, Busbahnhöfe, Fluggastabfertigungsgebäude,
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%A4ude
Nach meiner Kenntnis alle Bundesgebäude. Wie z. B. Gerichtsgebäude oder Bundesbehörden. Länder und Kommunen betrifft das nicht, die müssen ihre eigenen Regeln (Gesetze) verabschieden. Im Supermarkt habe ich noch nie jemand rauchen gesehen :). Für Einkaufszentren sind die Länder bzw. Kommunen zuständig. LG Lotusblume