Was überprüft die BUV?

5 Antworten

Im Leistungsfall wir als erstes überprüft, ob im Antrag Falschangaben gemacht wurden.

Ist das der Fall, erübrigen sich alle andren Recherchen. Damit ist der Vertrag von Beginn an nichtig.

Und das bewusste Verschweigen einer Gesundheitsstörung, ist genau das, ein Verstoß gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht.

Du musst nur die in diesem Zeitraum stattgefundenen Untersuchungen bei einem Arzt darlegen. Genau so, wie die Versicherung auf das Datum schauen wird und sich an das Kleingedruckte halten wird, darfst Du Dich auch an den Wortlaut halten.

Wird denn, wenn es irgendwann zu einem Leistungsfall kommen sollte auch nur dieser Zeitraum von der Versicherung bei den Ärzten abgefragt...

Deine Antworten werden nicht erst im Leistungsfall überprüft, sondern bereits bei der Antragstellung! Der Versicherer muß ja schließlich anhand deiner Antworten zu den Gesundheitsfragen schon abklären, ob ein evtl. Risiko übernommen werden kann und zu welchem Beitrag!

Maßgeblich hierzu sind natürlich nur die abgefragten Zeiträume und die hierzu angegebenen Antworten: hattest du z.B vor 6 Jahren eine OP, dann mußt du diese nicht angeben in den Gesundsheitsfragen, falls nur der Zeitraum bis vor 5 Jahren abgefragt wird!

Gruß einer Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Luisa3107 
Beitragsersteller
 26.10.2020, 12:20

Ok, super :)

noch eine Frage...

Für welchen Zeitraum entbinde ich denn meine Ärzte von der Schweigepflicht? Das wird aus meinem Antrag irgendwie nicht ersichtlich... entbinde ich theoretisch auch meinen Kinderarzt, oder den Arzt wo ich zuletzt vor 12 Jahren gewesen bin? Oder bezieht sich das auf 5 Jahre für ambulante Behandlungen und 10 Jahre für Stationäre Dinge ?

siola55  26.10.2020, 14:54
@Luisa3107

Die Antragstellung ist bei mir leider schon über 30 Jahre her - jedoch wurde bei meinem Leistungsantrag auf eine BU-Rente "eine Entbindung von der Schweigepflicht ... sowie gespeicherten Gesundheitsdaten aus Untersuchungen, Beratungen, Behandlungen sowie Versicherungsanträgen und -verträgen aus einem Zeitraum von bis zu 10 Jahren vor Antragstellung" verlangt!

Es kann nur gegen das verstoßen werden wonach schriftlich gefragt wurde. Und wogegen nicht verstoßen werden kann, kann/muss ja auch nicht überprüft werden.

Und Dein Berater/Makler/Onliner läst Dich wirklich so hängen und alles alleine wuseln?

Dann man zu, lieber etwas mehr eintragen, als zu wenig. Die gestellten Fragen sind klar und einfach, und stimmen muss die Antwort ja auch.

Steht der Kram nur in der Arzt-Akte, ist das für die Versicherung im Schadensfall ein Prüfungsgrund.

Und Entbindung von der S-Pflicht, alle Ärzte, die sich um Dich gekümmert haben, werden herangezogen.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung